Umfrage Landkreis Mittelsachsen Umwelt, Klima und Energie

Antrag zum kommunalen Energie- und Klimabudget - Mehrbedarf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.11.2023 bis 30.11.2023
  • Teilnehmer 17 Teilnehmer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Mittelsachsen ruft Kommunen des Landkreises sowie kommunale Unternehmen gemäß §§ 94a, 95 der Sächsischen Gemeindeordnung zur Einreichung von Mehrbedarfsanträgen im Rahmen des Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget für das Jahr 2023 auf.

Hintergrund

Der ursprüngliche Aufruf zielte darauf ab, Fördermittel für Maßnahmen oder Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien, klimaschonender Mobilität, sowie für nachhaltiges Wasser-, Ressourcen- und Energiemanagement bereitzustellen. Dabei lag der Fokus auf der Förderung von präventiven Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Kommunen gegenüber Klimaveränderungen und hohen Energiekosten.

Ziel

Der Aufruf zum Mehrbedarf konzentriert sich darauf, den Bedarf für die bereits beantragten Maßnahmen und Investitionen zu ermitteln, die zur Förderung des Klimaschutzes, der Energiewende und der Klimaanpassung beitragen. Der Fokus liegt auf der klimafreundlichen Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Antragsverfahren

Die Kommunen des Landkreises Mittelsachsen, welche bereits einen Zuwendungsbescheid nach dem Kommunalen Energie- und Klimabudget erhalten haben, sind eingeladen, Mehrbedarfsanträge für das Jahr 2023 einzueichen.

Zuwendungshöhen und Auswahlverfahren

Die Zuweisungen für Mehrbedarfe werden im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Klimabudget des Jahres 2023 nach einem transparenten Auswahlverfahren unter Beachtung beihilferechtlicher Vorschriften vergeben. Die Entscheidung über die konkrete Förderhöhe erfolgt durch das Gremium anhand des Rankings auf Grundlage des transparenten Auswahlverfahrens des zu Grunde liegenden Antrages. Alle Kommunen, die einen offenen Differenzbetrag vom beantragten Fördersatz zur SMI-Klassifizierung haben, können in dieser Höhe einen Mehrbedarf geltend machen. Der Mehrbedarf muss mit der Ursprungsmaßnahme in direktem Zusammenhang stehen.

Die Beantragung des Mehrbedarfs für das kommunalen Energie- und Klimabudgets muss bis 30.11.2023 über das Beteiligungsportal des Landkreises Mittelsachsen und schriftlich per Antragsformular über das Beteiligungsportal erfolgen.

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1. Allgemeine Angaben

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2. Beantragter Mehrbedarf für KomEKG

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Kontaktperson

Kerstin Kunze

Referatsleiterin Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

Tel 03731 799 1410

 

Inka Lautenbach          (Maßnahmenmeldung)

Sachbearbeiterin Kreisentwicklung

Tel 03731 799 6468

 

Anke Schulze               (insbesondere PV-Anlagen und Beihilferecht)

Juristische Sachbearbeiterin des Geschäftskreises 1

Tel 03731 799 1650

Teilnahmebedingungen

Eidesstattliche Erklärung

Es wird bestätigt, dass die in diesem Antrag aufgeführten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Gleichzeitig wird eingewilligt, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet und gespeichert werden.

 

Mitteilungspflicht

Der Antragsteller ist verpflichtet Änderungen oder Bedingungen, die für die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses von Bedeutung waren, unverzüglich dem Landkreis Mittelsachsen schriftlich mitzuteilen. Mit der Änderungsmitteilung sind sämtliche Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen, die für die Bearbeitung und Entscheidung der Änderung erforderlich sind.

Informationen

Übersicht
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