Umfrage Landkreis Mittelsachsen Umwelt, Klima und Energie

Antrag zum kommunalen Energie- und Klimabudget

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.05.2023 bis 06.09.2023
  • Teilnehmer 24 Teilnehmer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Freistaat Sachsen stellt in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 13 Millionen Euro als kommunales Energie- und Klimabudget zur Verfügung. Dadurch erhalten alle sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte pro Jahr je eine Million Euro. Die erste Zuweisung wurde zum 31. März ausgezahlt und darf laut Verwaltungsvorschrift für folgende Investitionen eingesetzt werden:

1. Errichtung und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich Nutzung von Speichern und Systemen zur intelligenten Steuerung von Bereitstellung und Nutzung), auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten (zum Beispiel Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden oder Nutzung von Geothermie)

2. klimaschonende Mobilität (zum Beispiel Umstellung des kommunalen Fuhrparks einschließlich Bereitstellung der dafür benötigten Ladeinfrastruktur, Verbesserungen für die Fahrradmobilität),

3. Energieeinsparung und Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, sowie Beförderung von Sektorenkopplung und Synergieeffekten (zum Beispiel effizientere Nutzung von Wasser, Wasseraufbereitung, Flächenrecycling, effizientere Gebäudetechnik oder technische Prozesse, Nutzung von Abwärme),

4. Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaveränderungen (zum Beispiel Regenwassermanagement, verbesserter Wasserrückhalt, auf Dürresituationen und Starkregen angepasste ökologische Gewässerunterhaltung und naturnahe Gewässerentwicklung von Oberflächengewässern, angepasste Gebäudekörper, Entsiegelung).

Die Zuweisung darf mit weiteren Drittmitteln kombiniert und als Eigenmittel für Förderungen verwendet werden, sofern der Verwendungszweck eingehalten und dies beihilferechtlich zulässig ist.

Der Landkreis kann sowohl selbst Investitionen und Maßnahmen durchführen als auch Mittel an kreisangehörigen Gemeinden oder kommunale Unternehmen weiterreichen. Die Entscheidung über die zu finanzierenden Investitionen und Maßnahmen obliegt allein dem Landkreis, hierfür ist ein transparentes Auswahlverfahren für wirksame Investitionen und Maßnahmen vorzusehen, welche hier durch ein entsprechendes Antragsverfahren erfolgt und durch ein Gremium geprüft wird.

 

Die Beantragung des kommunalen Energie- und Klimabudgets muss bis 06.09.2023 über das Beteiligungsportal des Landkreises Mittelsachsen bzw. schriftlich per Antragsformular erfolgen.

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1. Allgemeine Angaben

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

2. Verwendung der Zuweisung als Eigenanteil (bei Drittmittel - finanzierten Maßnahmen)

Verwendung der Zuweisung als Eigenanteil?

3. Beantragte Zuwendung nach KomEKG

4. Verwendungszweck / Art der Investition oder Maßnahme (Bereiche)

Verwendungszweck / Art der Investition oder Maßnahme (Bereich):
Welche Art von Investition oder Maßnahme ist geplant?
wenn investiv, dann für:
  • Nachweis des Stromverbrauchs der letzten 3 Jahre dem Antrag beifügen, wenn eine Einspeisung erfolgt.

Bei Errichtung von PV-Anlagen

Angabe zur Stromnutzng
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Kontaktperson

Kerstin Kunze

Referatsleiterin Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

Tel 03731 799 1410

 

Inka Lautenbach          (Maßnahmenmeldung)

Sachbearbeiterin Kreisentwicklung

Tel 03731 799 6468

 

Anke Schulze               (insbesondere PV-Anlagen und Beihilferecht)

Juristische Sachbearbeiterin des Geschäftskreises 1

Tel 03731 799 1650

Teilnahmebedingungen

Eidesstattliche Erklärung

Es wird bestätigt, dass die in diesem Antrag aufgeführten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Gleichzeitig wird eingewilligt, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet und gespeichert werden.

 

Mitteilungspflicht

Der Antragsteller ist verpflichtet Änderungen oder Bedingungen, die für die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses von Bedeutung waren, unverzüglich dem Landkreis Mittelsachsen schriftlich mitzuteilen. Mit der Änderungsmitteilung sind sämtliche Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen, die für die Bearbeitung und Entscheidung der Änderung erforderlich sind.

Informationen

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