Terminvereinbarung Landkreis Mittelsachsen

Gesundheitszeugnis-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.11.2022 bis -
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Bild von valeria_aksakova auf Freepik
Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie tätig werden oder sich selbstständig machen?

Gemäß „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) müssen Personen, die erstmalig  

  • beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Risikolebensmitteln mit diesen direkt in Berührung kommen oder auch über Bedarfsgegenstände mit diesen Lebensmitteln so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist
  • oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,

einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach § 43 Abs. 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt belehrt worden sind und schriftlich erklärt haben, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.

 

Zur Schulung mitzubringende Unterlagen (eine Übersicht erhalten Sie in der Bestätigungsemail und am Buchungsende):
  1. Personalausweis oder Reisepass
    1. Aufenthaltsbescheinigung bei ausländischen Bürgern
  2. Selbstauskunft zum Erhalt eines Gesundheitszeugnisses | Download
    1. Schüler und Jugendlichen unter 18 Jahren nehmen dieses Formular | Download
  3. Optional Kostenbefreiungen | Download

Bitte planen Sie für die Schulung zirka 2 Stunden ein.

Gebühren laut gültigen Sächsischen Kostenverzeichnis: 37,00 € 

Die Bezahlung kann mit Bargeld oder EC-Karte erfolgen.

Eine mögliche Kostenfreiheit kann gemäß 10. SächsKVZ vorliegen - wird im Buchungsdialog abgefragt,.

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Kontaktperson

Referat Hygiene

03731 799-6327

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für die Anhörung zur einrichtugnsbezogenen Impfpflicht im Landratsamt Mittelsachsen unter Nutzung des Sächsischen Beteiligungsportals

Verantwortlich

Landratsamt Mittelsachsen, Gesundheitsamt

Besucheranschrift: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

Telefon: +49 3731 799-6570

E-Mail: gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Mittelsachsen

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

Telefon: +49 3731 799 3315

E-Mail: datenschutz@landkreis-mittelsachsen.de

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten dienen zur Identifizierung zur Anmeldung einer Unterweisung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist freiwillig. Mit der Nutzung der Anwendung zur Terminbuchung erteilen Sie gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung die Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für den obengenannten Zweck. Sie sind weder verpflichtet noch vertraglich gebunden, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich der verantwortlichen Stelle zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung zur Verfügung gestellt.

Es findet keine automatische Entscheidungsfindung auf Basis Ihrer personenbezogenen Daten statt.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden nur solange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Personenbezogene Daten einschließlich der Dokumentation werde für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Maßnahme oder der Durchführung einer Untersuchung aufbewahrt, es sei denn, dass die Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Soweit nach anderen Vorschriften abweichende Aufbewahrungsfristen bestehen, finden diese Anwendung.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag, Devrientstraße 5, 01067 Dresden

Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

Die personenbezogenen Daten werden nicht in Drittländer oder an eine internationale Organisation übermittelt.

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