Bebauungsplan Gemeinde Moritzburg Öffentliche Auslegung

Ortsübliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reichenberg“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2025 bis 01.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat in der öffentlichen Sitzung am 25.08.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Reichenberg“ in der Fassung vom 18.07.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 407, 412 und 416/1 und 416/2 der Gemarkung Reichenberg mit einer Gesamtfläche von 13.425m².

Ziel ist es, die Fläche aus dem in Bearbeitung befindlichen Flächennutzungsplanes als Gewerbefläche zu entwickeln.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reichenberg“ im OT Reichenberg in

der Fassung vom 18.07.2025 wird entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 1.Oktober 2025 bis einschließlich 1.November 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Moritzburg unter www.moritzburg.de sowie im zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs

zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reichenberg“

in der Fassung vom 18.07.2025 in der Gemeindeverwaltung Moritzburg, Schlossallee

3A, 01468 Moritzburg. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der

Dienstzeiten möglich.

Stellungnahmen von Vertretern der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes

„Gewerbegebiet Reichenberg“ können bis einschließlich 01.11.2025 schriftlich,

per E-Mail an bauamt@moritzburg.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Moritzburg, Schlossallee 22, 01468 Moritzburg eingereicht werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Moritzburg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen

zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Moritzburg, 01.10.2025

Jörg Hänisch

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Moritzburg

Nadine Ehrig

Schlossallee 22

01468 Moritzburg

Datenschutzerklärung

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Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Moritzburg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen

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