Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche und Verkaufseinheit Kötzschenbrodaer Str.“ i.d.F. vom 17.03.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 59 der Gemarkung Buchholz und hat eine Größe von ca. 0,61 ha.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich der Jugendclub Friedewald, der Bolzplatz Friedewald, ein Beachvolleyballplatz und eine autonome Verkaufseinheit. Diese vorhandenen Nutzungen und baulichen Anlagen sollen in ihrem Bestand gesichert werden.
Ziel ist die nachhaltige Nutzung des Flurstückes für Zwecke des Gemeinbedarfs und die dauerhafte Standortsicherung der autonomen Verkaufseinheit.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche und Verkaufseinheit Kötzschenbrodaer Str.“ im OT Friedewald in der Fassung vom 17.03.2025 wird entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 01. Juni 2025 bis einschließlich 01. Juli 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Moritzburg unter www.moritzburg.de sowie im zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche und Verkaufseinheit Kötzschenbrodaer Str.“ in der Fassung vom 17.03.2025 in der Gemeindeverwaltung Moritzburg, Schloßallee 3A, 01468 Moritzburg. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.
In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf bei der Gemeinde vorzubringen.
Die Stellungnahmen sollen bis 01.07.2025 auf elektronischem Wege an bauamt@moritzburg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Moritzburg, Schloßallee 3A, 01468 Moritzburg vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Moritzburg, den 15.05.2025
Jörg Hänisch
Bürgermeister
Herr Treubig E-Mail: bauamt@moritzburg.de