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5. Teilfortschreibung des Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 (ROP)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.08.2025 bis 16.09.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Öffentliche Bekanntmachung
der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Unterrichtung der Öffentlichkeit
sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

über die beabsichtigte fünfte Teilfortschreibung
des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014
in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022
für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am 23.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zu einer fünften Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe gefasst. Die beabsichtigte fünfte Teilfortschreibung beinhaltet Änderungen in den Sachgebieten Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung. 

Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die beabsichtigte fünfte Teilfortschreibung und deren Inhalte zu unterrichten. 

Dazu werden die Unterlagen zu den Inhalten der beabsichtigten fünften Teilfortschreibung vom 19. August bis einschließlich 16. September 2025 im Internet unter https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/projekte/fortschreibungen-rop/ sowie auf einer Beteiligungsplattform https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mdi-rlp/beteiligung/themen/1055748 digital zur Einsichtnahme bereitgestellt. Darüber hinaus werden die Unterlagen an folgendem Ort öffentlich ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten des Publikumsverkehrs eingesehen werden. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung unter der angegebenen Telefonnummer:

Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Straße 2, 55116 Mainz; Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr; Tel. 06131/48018-40.

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 und 3 ROG aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die beabsichtigte Planaufstellung der fünften Teilfortschreibung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Entsprechende Informationen können bis einschließlich 16. September 2025 vorzugsweise über die oben genannte Beteiligungsplattform abgegeben werden. Alternativ verbleibt die Möglichkeit schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Str. 2, 55116 Mainz, E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de Stellung zu nehmen. Rechtsansprüche werden durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nicht begründet.

Hinweis:
Bei der Unterrichtung gemäß § 9 Abs. 1 ROG handelt es sich noch nicht um die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 6 Abs. 3 und 4 und § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG). Dieser Verfahrensschritt wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Erarbeitung des Planentwurfs zur fünften Teilfortschreibung durchgeführt. Dann erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen auch Gelegenheit, zu dem Planentwurf Stellung nehmen zu können. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Mainz, 11. August 2025

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Die Vorsitzende
Landrätin Bettina D i c k e s
 

Fazit

Bitte beachten Sie: Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das offizielle Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 10 Abs.1 LPlG (Landesplanungsgesetz). Hierzu werden Sie zum späteren Zeitpunkt gesondert aufgefordert.

Kontakt

Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Ernst-Ludwig-Straße 2
55116 Mainz
Tel.: 06131/48018-40
Fax: 06131/48018-99
E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de
Website: www.pg-rheinhessen-nahe.de
 

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Bei der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe verarbeiten wir Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur

5. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und Rohstoffsicherung

Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG).

Wir werden Ihre Daten ein Jahr nach Inkrafttreten der 5. Teilfortschreibung oder spätestens nach Abschluss etwaiger Gerichtsverfahren löschen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e), Abs. 3 Satz 1 Buchst. b) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz i. V. m. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz, § 1 Abs. 4 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz.

Die ausführlichen Datenschutzhinweise sind unter folgendem Link einzusehen:

https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/datenschutzerklarung/

Diese enthalten u. a. die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie Informationen über Ihnen zustehende Rechte.

Gegenstände

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  • Dokument zur Unterrichtung
  • Anlage Kartographische Darstellung
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