Flächennutzungsplan Stadt Marienberg Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 20.02.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2025 (Beschluss-Nr.: SR-14/116/20259), das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist es beabsichtigt, Flächenausweisungen angepasst an die tatsächliche Flächennutzung im Bestand, vor allem unter Berücksichtigung der bereits bestehenden rechtsgültigen Bauleitplanungen vorzunehmen. Zudem sollen für das gesamte Gemeindegebiet die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und vorgesehenen Flächennutzung für den Planungshorizont der nächsten 10 bis 15 Jahre definiert werden. Zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung, zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und zur Weiterentwicklung des touristischen Angebotes sollen daher im moderaten Umfang neue Bauflächen für verschiedene bauliche Nutzungen ausgewiesen werden. Zudem sollen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die landschaftsplanerischen Aspekte mitbetrachtet und in den Flächennutzungsplan integriert werden.

Der in gleicher Sitzung am 03.11.2025 vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg gebilligte Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (Beschluss-Nr. SR-14/117/2025), bestehend aus den Planzeichnungen 1 bis 6, der Begründung sowie den Anlagen 1 „Umweltbericht“, 2 „Altlastenverdachtsflächen“ und 3.1 „Archäologische Denkmale“, jeweils in der Fassung vom 21.10.2025, liegt in der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro (Eingang Amtsstraße), Markt 1, 09496 Marienberg, in der Zeit

vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026

im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

In diesem Zeitraum besteht während der Sprechzeiten

Montag           09:00 – 13:00 Uhr

Dienstag        09.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag   09.00 – 18:00 Uhr

Freitag           09:00 – 12.00 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Weiterhin wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Stadt Marienberg unter

https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/buergerbeteiligung

sowie im zentralen Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Marienberg, 05.01.2026

André Heinrich

Oberbürgermeister

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Stadtverwaltung Marienberg

Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Frau Wittig

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