Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldgebiet Bereich Mothäuser Heide“ der Großen Kreisstadt Marienberg beschlossen (Beschluss-Nr. SR-46/471/2024).
1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über eine Fläche von 846,07 ha und befindet sich südlich der Stadt Marienberg sowie westlich des Ortsteils Kühnhaide. Im Osten ragt das Naturschutzgebiet Mothäuser Heide in kleinen Teilen in den Geltungsbereich. Im Süden wird der Geltungsbereich von der B174 begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Marienberg insgesamt 69 Flurstücke mit den Flurstücksnummern vollständig: 2015; 2016; 2017; 2020; 2021; 2025; 2027; 2031; 2032; 2033; 2037; 2038; 2039; 2043; 2049; 2052; 2053; 2054/1; 2055; 2060; 2063; 2067; 2068; 2069; 2075; 2076/1; 2077; 2081; 2082; 2083; 2087/2; 2087/3; 2088/1; 2088/2; 2089/1; 2090/2; 2090/7; 2091/1; 2091/2; 2092/1; 2092/2; 2093/1; 2093/2; 2094/1; 2097; 2098; 2099; 2102; 2103; 2104/1; 2104/2; 2105/3; 2105/5; 2106/1; 2106/2; 2112/2; 2112/3; 2119; 2120; 2121; 2122; 2123; 2166; 2167; 2171/1; 2171/2; 2172; 2349/1; 2382/1 sowie insgesamt 31 Flurstücke mit den Flurstücksnummern teilweise: 2003; 2004; 2007/1; 2008; 2009; 2010; 2011/1; 2011/2; 2012; 2018; 2022; 2026; 2029; 2030; 2035; 2036; 2042; 2046; 2047; 2048; 2051; 2054/2; 2056; 2057; 2059; 2090/10; 2100; 2101/1; 2165; 2168; 2348/1.
2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Gemäß § 1 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Aus § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ergibt sich dazu ergänzend die grundsätzliche Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne.
Die Stadt Marienberg kommt ihrer Aufgabe der Bauleitplanung nach und beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan, die Grundsätze der Bauleitplanung sowie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in ihrer Flächenentwicklung umzusetzen.
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge: Plangebiet ist als Vorbehaltsgebiet und Vorranggebiet Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben) festgelegt;
Regionalplan Region Chemnitz: Plangebiet ist als regional bedeutsame landschaftsbildprägende Erhebung festgelegt und tangiert die historische Kulturlandschaft besonderer Eigenart („Fels- und Wiesenlandschaft um Kühnhaide“)
4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Der Bebauungsplan soll folgende Inhalte festsetzen:
Dadurch soll das Wasserrückhaltevermögen, durch Erhöhung der wasserspeichernden Biomasse, verbessert und die biologische Vielfalt gefördert werden.
5. Verfahren, weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Erarbeitung der textlichen und zeichnerischen Planinhalte. Während der Erarbeitung erfolgt eine frühzeitige (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und eine förmliche (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange.
Marienberg, den 17.04.2024
André Heinrich
Oberbürgermeister
Hinweise:
Die Anlage zum Aufstellungsbeschluss mit dem dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 8 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 i. V. m. § 2 der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Marienberg vom 28. Januar 2013, zuletzt geändert am 20. März 2017, im Wege der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlage zum Aufstellungsbeschluss mit dem dargestellten Geltungsbereich wird im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten für die Dauer von mindestens zwei Wochen niedergelegt.
Stadtverwaltung Marienberg
Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Frau Monique Wittig