Vollzug des Baugesetzbuches: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2025, in Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ den Flächennutzungsplan der Stadt Lommatzsch einer 1. Änderung zuzuführen. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ durchgeführt.
Die 1. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 594/1, 594/2, 594/c, 594/d, 594/e, 594/f, 594/11, 594/12, 594/20, 594/21, 594/22, 594/23, 594/24, 594/25, 594/26; 600; 600/1, 600/2, sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 594/19 (Elbtalstraße) und 593/8 (Jessener Straße), jeweils Gemarkung Lommatzsch. Mit der 1. Änderung ist es beabsichtigt, die im Änderungsgebiet bisher als „gewerbliche Bauflächen“ gekennzeichneten Grundstücke künftig als „gemischte Bauflächen“ darzustellen. Der am 03.09.2026 durch den Stadtrat gebilligte Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 20.08.2026, liegt in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, in 01623 Lommatzsch in der Zeit
vom 19.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026
im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter www.lommatzsch.de/bauwesen/aktuelle-bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Der Umgriff der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Lommatzsch, 25.09.2026
Thomas Dörfel Stellvertretender Bürgermeister
Frau
Carmen Siebenlist
Tel. 035241 540-40
Email: bauamt@lommatzsch.de
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