Vollzug des Baugesetzbuches:
Bebauungsplan „Mischgebiet Messa Ic“
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch beschloss in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2025, das Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ einzuleiten. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 594/1, 594/2, 594/c, 594/d, 594/e, 594/f, 594/11, 594/12, 594/20, 594/21, 594/22, 594/23, 594/24, 594/25, 594/26; 600; 600/1, 600/2, sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 594/19 (Elbtalstraße) und 593/8 (Jessener Straße), jeweils Gemarkung Lommatzsch.
Die vorgenannten Grundstücke sind Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Messa Ia, Messa Ib“, dessen letzte (1.) Änderung 1999 ihre Rechtskraft erlangte. Im Rahmen der aktuellen Planung ist es beabsichtigt, die im o.g. Geltungsbereich derzeit als Gewerbegebietsflächen ausgewiesenen Grundstücke zukünftig als Mischgebietsflächen auszuweisen, nachdem eine Weiterentwicklung als Gewerbeflächen nicht mehr vollumfänglich möglich ist. Dagegen besteht der Bedarf an Mischgebietsflächen, die neben der Bebauung mit nichtstörendem Gewerbe auch die Wohnnutzung ermöglichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Areals geschaffen werden. Im Bebauungsplan „Mischgebiet Messa Ic“ werden daher alle Bauflächen als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.
Da die Flächenausweisungen im kürzlich fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Lommatzsch nicht mit der angestrebten Nutzung übereinstimmen, ist es beabsichtigt, den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ zu ändern.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Messa Ic“ soll der rechtsgültige B-Plan „Messa Ia, Messa Ib“ in dem betreffenden Bereich geändert und insoweit aufgehoben werden.
Der vom Stadtrat am 03.09.2026 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 20.08.2026, liegt in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, in 01623 Lommatzsch in der Zeit
vom 19.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026
im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter www.lommatzsch.de/bauwesen/aktuelle-bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Messa Ic“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Mischgebiet Messa Ic“ ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Lommatzsch, 25.09.2026
Thomas Dörfel
Stellvertretender Bürgermeister
Frau
Carmen Siebenlist
Tel. 035241 540 40
Email: bauamt@lommatzsch.de
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