Mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) im Jahr 2021 haben nun die Kommunen die Möglichkeit ihre Baumschutzsatzungen umfassender zu gestalten.
Zweck einer Baumschutzsatzung ist der wirkungsvolle Schutz des Gehölzbestandes der Städte und Gemeinden. Die Qualität einer Stadt/Kommune wird auch durch ihren Grünanteil definiert. Bäume und andere Gehölze sind die für Jeden sichtbaren Strukturen, die zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Die stadtbildprägende ästhetische Qualität, die Verbesserung des Stadtklimas, wie auch das Lebensraumangebot für wildlebende Tiere, sind positive Auswirkungen des Stadtgrüns. Nur durch einen sorgsamen Umgang mit den bestehenden Gehölzen, insbesondere auch mit Hecken, Sträuchern und Klettergehölzen, kann ein Beitrag zur Verbesserung des örtlichen Kleinklimas geleistet und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sichergestellt werden.
Die derzeit bestehende Baumschutzsatzung wurde überarbeitet und im Stadtrat mehrfach diskutiert.
Gleichzeitig erfolgte eine Anhörung von Trägern öffentlicher Belange.
Der Entwurf der überarbeiteten Baumschutzsatzung der Stadt Lommatzsch wird gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) im Zeitraum
vom 1. August 2024 bis einschließlich 2. September 2024
Mo – Fr 8 - 12 Uhr, Die 13 – 16 Uhr, Do 13 bis 18 Uhr,
im Sekretariat des Rathauses, Am Markt 1, Zimmer 9, 01623 Lommatzsch,
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Lommatzsch einschließlich aller Ortsteile.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lommatzsch/startseite
einsehbar, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zum Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Lommatzsch unter https://lommatzsch.de Stadt/Beteiligungsportal.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes.
Dr. Anita Maaß
Bürgermeisterin
Herr Gräfe
Tel.: 03 5241 / 540 30
Frau Gräfe
Tel.:03 52 41 / 540 42