Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat am 16.07.2020 beschlossen, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Lommatzsch durchzuführen. Mit der Ausarbeitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt. Die Stadt Lommatzsch verfügt aktuell über einen seit dem 03.08.2001 rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Seit Wirksamkeit dieses Planes haben sich innerhalb des Gemeindegebietes jedoch zahlreiche unterschiedliche Veränderungen ergeben. Zudem sieht die Stadt Lommatzsch das Erfordernis einer Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsziele für das Gemeindegebiet und es sollen Planungen innerhalb des Gemeindegebietes auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung dargestellt werden. Für die Fortschreibung des Gesamtflächennutzungsplanes lassen sich daher folgende Hauptziele zusammenfassen:
- Anpassung der Flächenausweisungen an tatsächliche Flächennutzung im Bestand (insbesondere Bauflächen) unter Berücksichtigung der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanung,
- Darstellung der teilweise gewandelten Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und vorgesehenen Flächennutzung für das gesamte Gemeindegebiet für den Planungshorizont der nächsten 10 bis 15 Jahre,
- Moderate Ausweisung von neuen Wohn- und Mischbauflächen zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Lommatzsch.
Der vom Stadtrat am 22.04.2021 gebilligte Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den Anlagen 1 bis 4, jeweils in der Fassung vom 22.04.2021, liegt in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, in 01623 Lommatzsch in der Zeit
vom 07. Juni 2021 bis einschließlich 09. Juli 2021
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lommatzsch zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen ist die Stadtverwaltung für den öffentlichen Besucherverkehr nur mit Einschränkungen geöffnet. Für eine gewünschte Einsichtnahme in die Unterlagen ist zwingend eine telefonische Terminvereinbarung beim Bauamt der Stadt Lommatzsch, Frau Siebenlist, telefonisch unter 035241- 54040 oder per E-Mail unter carmen.siebenlist@lommatzsch.de erforderlich.
Weiterhin wird der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter www.lommatzsch.de sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lommatzsch/startseite zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Lommatzsch, 28.05.2021
Dr. Anita Maaß
Bürgermeisterin
Frau Siebenlist
Tel.: 035241 - 540 40
Email: carmen.siebenlist@lommatzsch.de