Bebauungsplan Gemeinde Lohsa Öffentliche Auslegung

Groß Särchen - Rachlauer Straße Süd

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.08.2026 bis 05.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan „Groß Särchen – Rachlauer Straße Süd“

Der Gemeinderat Lohsa hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Groß Särchen - Rachlauer Straße Süd“ mit Stand vom 27.05.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen der südliche Ortsrand von Groß Särchen an der Rachlauer Straße abgerundet und eine bauliche Nachverdichtung des Gebietes ermöglicht werden. Neben der Bestandssicherung soll Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Eine Ergänzungsfläche der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vom 13. September 2011 wird überplant.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Groß Särchen - Rachlauer Straße Süd“ in der Fassung vom 27.05.2026 findet im Zeitraum

vom 03. August 2026 bis einschließlich 04. September 2026

statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan „Groß Särchen - Rachlauer Straße Süd“ sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa unter www.lohsa.de einsehbar. Zusätzlich zur Einstellung im Internet können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa während folgender Zeiten eingesehen werden.

Montag                         8:30 Uhr – 12:00 Uhr                           

Dienstag                       8:30 Uhr – 12:00 Uhr                            13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Mittwoch                      8:30 Uhr – 12:00 Uhr                           

Donnerstag                  8:30 Uhr – 12:00 Uhr                            13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                         8:30 Uhr – 11:00 Uhr.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Immissionsschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Archäologie,
  • Radonschutz,
  • Hydrogeologie.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

•           Naturschutz,

•           Denkmalschutz,

•           Archäologie,

•           Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,

•           Immissionsschutz,

•           Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),

•           Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,

•           Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Groß Särchen - Rachlauer Straße Süd“ können bis einschließlich 04.09.2026 schriftlich, per E-Mail an bauamt@lohsa.de oder zur Niederschrift bei dem Bauamt der Gemeinde Lohsa abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Lohsa, 10.07.2026 

Thomas Leberecht

Bürgermeister

Kontakt

Bauamt Gemeinde Lohsa

Frau Andrea Schlungbaum

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Lohsa in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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