Bebauungsplan Gemeinde Lohsa Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Sporthotel Weißkollm

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.04.2021 bis 20.05.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

§ 3Abs. 1BauGB zum Bebauungsplan „Sporthotel Weißkollm“

Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.09.2019 den Bebauungsplan „Sporthotel Weißkollm“ zur Aufstellung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Nachnutzung der leerstehenden ehemaligen Grundschule Weißkollm als Sporthotel bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum Bebauungsplan „Sporthotel Weißkollm“ liegt für die Dauer eines Monats vom

19.04.2021 bis einschließlich 20.05.2021

in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Zimmer 2.18 während der Dienststunden

Montag                        7:00 Uhr - 12:00 Uhr                              13.00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag                      7:00 Uhr - 12:00 Uhr                              13.00 Uhr - 16:00 Uhr   

Mittwoch                      7:00 Uhr - 12:00 Uhr                              13.00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                  8:30 Uhr - 12:00 Uhr                              13.00 Uhr - 18:00 Uhr   

Freitag                         7:00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Sporthotel Weißkollm“ (Vorentwurf mit Stand vom 12.04.2021) sind auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa (www.lohsa.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Sporthotel Weißkollm“ können bis zum 20.05.2021 schriftlich, per E-Mail an karin.korsch@lohsa.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Lohsa abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die aktuellen Regelungen der Gemeinde Lohsa zur Maskenpflicht sind zu beachten.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz- PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035724-569320 oder per E-Mail an karin.korsch@lohsa.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.- Nr.035724-569320 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail Adresse karin.korsch@lohsa.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. Einwenders müssen lesbar enthalten sein.  

Kontaktperson

Frau Karin Korsch, Telefon: 035724 / 5693 - 20; E-Mail: karin.korsch@lohsa.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.