Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat mit Beschluss Nr. 11/2026/SR in seiner Sitzung am 04.06.2026 beschlossen, dass für einen Teil des Gebietes des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Löbau-West B 178“ ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll, der den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes in diesem Bereich überlagert.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Industriegebiet Löbau-West“ wird begrenzt:
Im Norden: durch die Kreisstraße K 8683 (Lauchaer Straße) und die Bahnstrecke Görlitz-Dresden
Im Osten: durch die Bahnstrecke Görlitz-Dresden
Im Süden: durch das vorhandene Gewerbegebiet Löbau West
Im Westen: durch die Bundesstraßen B 178 und B 6.
Für die Überplanung werden Teilflächen, für die eine Umplanung nicht erforderlich ist, (z.B. Flächen für die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen) aus dem Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes ausgelassen.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke:
119/a tw.; 120/2; 120/4; 120/5 tw.; 122/1; 122/2 tw.; 150; 152; 153; 154 tw.; 155 tw.; 168 tw.; 412/1; 412/2 (jeweils Gemarkung Unwürde mit Laucha) und 866/2 tw.; 866/12; 866/15 tw. (jeweils Gemarkung Löbau).
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 55 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Lageplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Beschluss.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Löbau, den 05.06.2026 Gubsch, Oberbürgermeister
Oberbürgermeister
Albrecht Gubsch
03585/450-0