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Oberbürgermeister
Albrecht Gubsch
bauleitplanung@loebau.de
Datenschutzerklärung
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Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO und § 3 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß § 3 BauGB werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Angabe personenbezogener Daten Dritter innerhalb einer Stellungnahme diese der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse nachweislich zustimmen müssen.
Stellungnahme ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach
Art. 13 und 14 DSGVO
- Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher: Große Kreisstadt Löbau
Anschrift: Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau
E-Mail-Adresse: info@loebau.de
Telefonnummer: 03585 450-0
- Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter: IfDDS GmbH, Institut für Datenschutz und Datensicherheit,
Konrad Biskupski
Anschrift: Dresdner Straße 58a, 01156 Dresden
E-Mail-Adresse: loebau@ifdds.eu
Telefonnummer: 0351 27579057
- Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.
- Empfänger
Personenbezogene Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern übermittelt:
- Mitgliedern des Stadtrates, der Ausschüsse und des Gemeinschaftsausschusses zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
- Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
- Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
- Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind
- Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
- Einzelfallentscheidung
Eine automatisierte Einzelfallentscheidung findet nicht statt.
- Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen besteht das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Sofern eine Einwilligung die Rechtsgrundlage bildet, besteht zudem ein Widerrufsrecht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).
Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen die
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte,
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
Telefon: 0351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de