Bebauungsplan Stadt Löbau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau - Kernstadt mit Altlöbau"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 10.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Löbau über den Beschluss des Entwurfes des vorzeitigen Bebauungsplanes „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau – Kernstadt mit Altlöbau“ sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 (Beschlussnummer 24/2025/SR) den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Löbau – Kernstadt mit Altlöbau“ in der Fassung vom 03.12.2025 beschlossen. Der Stadtrat bestimmte die Entwurfsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.12.2025 einschließlich Begründung werden im Zeitraum

vom 09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerbeteiligung & Verwaltung“ – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in o.g. Zeitraum in der Stadt Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:

Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich (Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau) oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung – Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches im Rahmen der Dokumentenauslage und unter den genannten Internet-Adressen zu finden ist.

Löbau, den 14.01.2026

Albrecht Gubsch

Oberbürgermeister der Stadt Löbau

Kontakt

Oberbürgermeister

Albrecht Gubsch

bauleitplanung@loebau.de

Datenschutzerklärung

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Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO und § 3 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von Bauleitplanverfahren regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß § 3 BauGB werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Angabe personenbezogener Daten Dritter innerhalb einer Stellungnahme diese der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse nachweislich zustimmen müssen.

Stellungnahme ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13 und 14 DSGVO

  1. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:                  Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                              Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:                   info@loebau.de

Telefonnummer:                  03585 450-0

  1. Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter:    IfDDS GmbH, Institut für Datenschutz und Datensicherheit,
Konrad Biskupski

Anschrift:                              Dresdner Straße 58a, 01156 Dresden

E-Mail-Adresse:                   loebau@ifdds.eu

Telefonnummer:                  0351 27579057

  1. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

  1. Empfänger

Personenbezogene Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern übermittelt:

  • Mitgliedern des Stadtrates, der Ausschüsse und des Gemeinschaftsausschusses zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind
  1. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

  1. Einzelfallentscheidung

Eine automatisierte Einzelfallentscheidung findet nicht statt.

  1. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Sofern eine Einwilligung die Rechtsgrundlage bildet, besteht zudem ein Widerrufsrecht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen die

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte,

Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
Telefon: 0351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de  


 

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