Flächennutzungsplan Stadt Löbau Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Löbau

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 11.04.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Löbau über die Beschlüsse zur Einleitung des Planaufstellungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2023 (Beschlussnummer 32/2023/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2023 (Beschlussnummer 01/2023/GA) stimmten jeweils der Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau zu. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemarkungsflächen der Stadt Löbau und der Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach und eine Gesamtfläche von 124,5 km².

Der Stadtrat der Stadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2025 (Beschlussnummer 04/2025/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 11.02.2025 (Beschlussnummer 01/2025/GA) beschlossen jeweils den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 10.01.2025. Der Stadtrat und der Gemeinschaftsausschuss bestimmten die Vorentwurfsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 10.01.2025 werden im Zeitraum

vom 10.03.2025 bis 11.04.2025

gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit

vom 10.03.2025 bis 11.04.2025

in der Stadt Löbau als erfüllender Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:

Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung - Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Löbau, den 12.02.2025

Albrecht Gubsch

Oberbürgermeister Stadt Löbau

Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Löbau

Kontakt

Alexander Graf

Leiter Amt Finanzen und Bau

03585/450200

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Informationspflicht gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren sowie Verfahren zur Aufstellung von Satzungen nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

    1. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:          info@loebau.de

Telefonnummer:         03585 450-0

    1. Name & Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        IfDDS GmbH, Institut für Datenschutz und Datensicherheit
Fachbereichsleiter Datenschutz, Konrad Biskupski

Anschrift:                    Dresdner Straße 58a, 01156 Dresden

E-Mail-Adresse:          info@ifdds.de

Telefonnummer:         0351-27579057

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung von Satzungen nach BauGB auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat/Ortschaftsräte zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne und Satzungen
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Gegenstände

Übersicht
  • 1-1_Planzeichnung_Teil1
  • 1-2_Planzeichnung_Teil2
  • 2_Begründung
  • 2-1_Begründung_Beikarte1_Denkmalschutz
  • 2-2_Begründung_Beikarte2_HQ100
  • 2-3_Begründung_Beikarte3_Rad-Reit-+Wanderwege
  • 3_Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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