Bekanntmachung der Stadt Löbau über die Beschlüsse zur Einleitung des Planaufstellungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2023 (Beschlussnummer 32/2023/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2023 (Beschlussnummer 01/2023/GA) stimmten jeweils der Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau zu. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemarkungsflächen der Stadt Löbau und der Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach und eine Gesamtfläche von 124,5 km².
Der Stadtrat der Stadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2025 (Beschlussnummer 04/2025/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 11.02.2025 (Beschlussnummer 01/2025/GA) beschlossen jeweils den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 10.01.2025. Der Stadtrat und der Gemeinschaftsausschuss bestimmten die Vorentwurfsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 10.01.2025 werden im Zeitraum
vom 10.03.2025 bis 11.04.2025
gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit
in der Stadt Löbau als erfüllender Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung - Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Löbau, den 12.02.2025
Albrecht Gubsch
Oberbürgermeister Stadt Löbau
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Löbau
Alexander Graf
Leiter Amt Finanzen und Bau
03585/450200