Bebauungsplan Stadt Löbau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan "Dolgowitzer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 09.08.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Löbau

über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz sowie über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz in der Fassung vom 30.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung Teil A. Die Begründung wurde gebilligt (Beschluss-Nr. 21/2024/SR).

Der Stadtrat bestimmte die Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über einen Monat und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 5/4, T.v. 5/3 und T.v. 7/8 der Gemarkung Dolgowitz. Das Planverfahren wird im Regelverfahren mit frühzeitiger und Entwurfsbeteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Dolgowitzer Straße“, Gemarkung Dolgowitz, bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der Fassung vom 30.04.2024 und der Begründung vom 30.04.2024 werden im Zeitraum

vom 08.07.2024 bis 09.08.2024

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung in der Zeit

vom 08.07.2024 bis 09.08.2024

in der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss, 02708 Löbau während der Dienstzeiten:

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planvorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Löbau, den 07.06.2024

Albrecht Gubsch

Oberbürgermeister

Kontakt

Katrin Müldener

Freie Architektin und Stadtplanerin

Damaschkestraße 12, 02763 Zittau

Tel.: 03583/510743

www.architektin-mueldener.de

Datenschutzerklärung

Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13 und 14 DSGVO

    1. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         info@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-0

    1. Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        IfDDS GmbH, Institut für Datenschutz und Datensicherheit
Fachbereichsleiter Datenschutz, Konrad Biskupski

Anschrift:                    Dresdner Straße 58a, 01156 Dresden

E-Mail-Adresse:         info@ifdds.de

Telefonnummer:        0351-27579057

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens

zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Dolgowitzer Straße", Gemarkung Dolgowitz -

Öffentliche Auslegung und förmliche Veröffentlichung im Internet des Vorentwurfs

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Löbau, den 07.06.2024                                                          Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Vorentwurf

Informationen

Übersicht
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