Innenbereichssatzung Stadt Löbau Öffentliche Auslegung

Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch "Wohlaer Straße", OT Carlsbrunn

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.06.2024 bis 03.07.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Bekanntmachung der Stadt Löbau

Beschluss zum Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Wohlaer Straße“, OT Carlsbrunn sowie über deren förmliche Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Wohlaer Straße“, OT Carlsbrunn in der Fassung vom 02.05.2024, bestehend aus der Satzung mit zeichnerischem und textlichem Teil. Die Begründung wurde gebilligt (Beschluss-Nr. 15/2024/SR).

Der Stadtrat bestimmte die Entwurfsunterlagen zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück 103a und eine Teilfläche des Flurstücks 98/7 der Gemarkung Carlsbrunn und eine Gesamtfläche von 1.002 m². Da der § 13 BauGB Anwendung findet, wird gemäß § 13 Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Erstellung der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und das Monitoring nach § 4c BauGB sind entbehrlich.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Wohlaer Straße“ in der Fassung vom 02.05.2024, bestehend aus der Satzung mit zeichnerischem und textlichem Teil und der Begründung werden im Zeitraum

vom 03.06.2024 bis 03.07.2024

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Verwaltung – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung liegen die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung in der Zeit

vom 03.06.2024 bis 03.07.2024

in der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss, 02708 Löbau während der Dienstzeiten:

Montag            9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Löbau, den  06.05.2024

Albrecht Gubsch

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Büro für Architektur & Städtebau

Dipl.-Ing. Volker Augustin - Freier Architekt

Tel.:   03585/405858

info@architekt-augustin.de

Datenschutzerklärung

Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13 und 14 DSGVO

    1. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         info@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-0

    1. Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        IfDDS GmbH, Institut für Datenschutz und Datensicherheit
Fachbereichsleiter Datenschutz, Konrad Biskupski

Anschrift:                    Dresdner Straße 58a, 01156 Dresden

E-Mail-Adresse:         info@ifdds.de

Telefonnummer:        0351-27579057

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens

zur Aufstellung der Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch Ergänzungssatzung "Wohlaer Straße", OT Carlsbrunn - Öffentliche Auslegung und förmliche Veröffentlichung im Internet des Entwurfs

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Löbau, den 06.05.2024                                                          Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister

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