Verfahren Stadt Löbau Umwelt, Klima und Energie

Lärmaktionsplanung 2024

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 19.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Löbau

Bekanntmachung

Lärmkartierung 2022

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erfolgte die turnusmäßig alle 5 Jahre durchzuführende landeszentrale Lärmkartierung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 der in der Stadt Löbau zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen liegen vor. Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/Jahr) sind unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar. Gleichzeitig können die Kartierungsergebnisse auch in der Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Bauverwaltung, Johannisstraße 1 A, 02708 Löbau eingesehen werden.

Lärmaktionsplanung 2024

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.

In der Stadt Löbau bezieht sich die Lärmkartierung auf folgende Straßenabschnitte:

  • S 115 ab Neumarkt – Teichpromenade – Straße der Jugend – Äußere Zittauer Straße – Rumburger Straße (bis Überfahrt zur B 178)
  • Ortsumfahrung B 178 zwischen den Anschlussstellen Löbau-West und Löbau-Süd.

Das Ausmaß der betroffenen Straßenabschnitte hat sich gegenüber der Kartierung 2017 reduziert (Äußere Bautzener Straße entfällt).

Da sich sämtliche genannte Straßen nicht in der Straßenbaulast der Stadt Löbau befinden, wurde bereits in 2018 ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet und beschlossen. Dieser ist fortzuschreiben. Beim Vorliegen eines beschlossenen Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen kann der aktuelle Lärmaktionsplan in Form des ausgefüllten Berichtsformulars erfolgen.

Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Technisches Rathaus, 2.Obergeschoss, Johannisstraße 1 a, 02708 Löbau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Löbau unter www.loebau.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Löbau, den 20.02.2024

Albrecht Gubsch

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Oberbürgermeister 

Albrecht Gubsch

03585/450-0

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  • Entwurf Lärmaktionsplan 2024

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