Mängelmelder Stadt Löbau Moderne Verwaltung

Mängelmelder Stadt Löbau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.12.2023 bis -
  • Meldungen 369 Meldungen
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Damit die Stadtverwaltung Löbau schneller von Mängeln im öffentlichen Raum erfährt, gibt es ab sofort diesen Mängelmelder. Informieren Sie uns über Schäden an städtischen Spielplätzen, illegale Müllablagerungen oder auch verstopfte Straßenabläufe. Verschiedene Arten von Schäden oder Verunreinigungen können Sie uns aktuell über dieses Onlineportal melden. Das geht ganz schnell über Ihr Smartphone, Tablet oder PC.

Und so einfach geht’s:

  • Klicken Sie auf „Ihre Meldung“.
  • Markieren Sie über die Karte den genauen Ort des Mangels (mit dem Smartphone kann auch der aktuelle Standort genutzt werden).
  • Wählen Sie die passende Kategorie und beschreiben Sie kurz den Mangel. Fügen Sie wenn möglich ein Foto vom Mangel hinzu.
  • Klicken Sie auf „Meldung absenden“. Ihre Meldung wird nach redaktioneller Prüfung sichtbar (diese erfolgt 1x täglich, Mo-Fr, außer Feiertage). Gleichzeitig wird der jeweils zuständige Fachbereich automatisch informiert.

Wichtige Hinweise:

  • Melden Sie bitte nur solche Mängel, die den vorgegebenen Kategorien entsprechen. Sie haben ein anderes Problem entdeckt? Dann informieren Sie uns bitte über 03585/450-0
  • Falls Sie Ihrer Meldung Fotos anfügen, werden diese zu ihrer Meldung öffentlich sichtbar: Diese dürfen ausschließlich den jeweiligen Schaden bzw. den Ort der Verunreinigung enthalten. Personen, KFZ-Kennzeichen oder auch Einblicke in die Privatsphäre (z.B. Wohnungen, Privatgärten) dürfen nicht zu sehen sein.
  • Beschreiben Sie bei Ihrer Meldung bitte nur sachlich den Mangel selbst. Ergänzen Sie bitte keine personenbezogenen Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und dergleichen. Ihre Meldung wird vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Meldungen mit personenbezogenen Daten (in Text und Bild) werden nicht veröffentlicht.
  • Vermeiden Sie mehrfache Meldungen desselben Mangels: Anhand der Karte sehen Sie, ob der Mangel bereits gemeldet wurde. Außerdem können Sie so den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

  Meldungen

Kontaktperson

Große Kreisstadt Löbau

Haupt- und Ordnungsamt

Amtsleiter Herr Nico Kahlert

Hauptverwaltung

02708 Löbau

 

03585 450250

hauptamt@loebau.de 

Teilnahmebedingungen

Ergänzende Hinweise und Regeln für die Nutzung des Mängelmelders

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Regeln. Sie unterstützen damit eine zügige Bearbeitung. Die Stadtverwaltung Löbau behält sich vor, diese Hinweise und Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.

Sachlichkeit und Inhalt

  • Melden Sie bitte nur solche Mängel, die den vorgegebenen Kategorien entsprechen. Sie haben ein anderes Problem entdeckt? Dann informieren Sie uns bitte über 03585/450-0
  • Bitte vermeiden Sie mehrfache Meldungen desselben Mangels: Anhand der Karte sehen Sie, ob der Mangel bereits gemeldet wurde. Außerdem können Sie so den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.
  • Beschreiben Sie bei Ihrer Meldung bitte nur sachlich und wertungsfrei den Mangel selbst.
  • Inhalte, die nicht den konkreten Mangel einer verfügbaren Kategorie beschreiben (z.B. sachfremde Meldungen, allgemeine Beschwerden, Beschimpfungen, Anzeigen, Meinungsäußerungen, Links, Werbung, Zitate) sind nicht zulässig. Solche Inhalte werden gelöscht. Strafrechtlich relevante Äußerungen werden ggf. zur Anzeige gebracht.

Eingabe von personenbezogenen Daten

  • Die Felder zur Beschreibung des Mangels sind nach Absenden Ihrer Meldung öffentlich sichtbar. Bitte tragen Sie daher keine personenbezogenen Daten in diese Felder ein.
  • Das Feld „E-Mail“ ist nur für Mitarbeiter der Stadt Löbau sichtbar. Diese Information wird also nicht öffentlich mit der Meldung angezeigt. Durch die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse erhalten Sie automatische Rückmeldungen zu Statusänderungen Ihrer Meldung. Unter Umständen kontaktiert Sie das zuständige jeweils Fachamt, wenn dieses weitere Angaben zur Meldung/ zum Mangel benötigt. Die hier erfassten Daten unterliegen der EU-DSGVO.

Übertragung von Bildrechten beim Hochladen von Fotos

  • Falls Sie Ihrer Meldung Fotos anfügen, werden diese zu ihrer Meldung öffentlich sichtbar: Diese dürfen ausschließlich den jeweiligen Schaden/Mangel bzw. den Ort der Verunreinigung im öffentlichen Raum enthalten.
  • Die Rechte Dritter dürfen durch Veröffentlichung der Fotos nicht verletzt werden, d.h. Personen, personenbezogene Daten (z.B. PKW-Kennzeichen) oder auch Einblicke in die Privatsphäre (z.B. Wohnungen, Privatgärten) dürfen nicht zu sehen sein. Sollten Bilder diesen Regeln nicht entsprechen, werden sie gelöscht.
  • Wenn Sie Fotos zur Mängelmeldung hochladen, willigen Sie in eine unentgeltliche und unbefristete Nutzung dieser Bilder durch die Stadt Löbau zum Zweck der Mängelbearbeitung ein. Sie bestätigen zudem, dass Sie Urheber der jeweiligen Fotos sind.

Datenschutzerklärung

Meldung von Schäden oder Verunreinigungen über den Mängelmelder

Dieses Melde-Verfahren dient der Erfassung von Schäden oder Verunreinigungen im öffentlichen Raum von Löbau. Personenbezogene Daten werden bei Einhaltung der Teilnahmebedingungen nur dann erfasst, wenn Sie bei Meldung eines Mangels eine E-Mail-Adresse als Kontakt angeben. Anderenfalls ist Ihre Meldung anonym.

Die Erfassung Ihrer Meldungen findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf den Mängelmelder speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche:

Große Kreisstadt Löbau
Altmarkt 1
02708 Löbau

Datenschutzbeauftragter:

IfDDS GmbH

Institut für Datenschutz und Datensicherheit

Dresdner Straße 58a | 01156 Dresden

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Die Datenerhebung dient ausschließlich der Bearbeitung der Mängel und ggf. der Rückmeldung über den Bearbeitungsstand an die jeweils meldende Person.

3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, Artikel 6 Abs. 1e DSGVO in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG).

4. Speicherdauer/Datenlöschung

  • Personenbezogene Daten werden 90 Tage nach Meldung des Mangels gelöscht. Die Mängelmeldung selbst bleibt erhalten und ist ab dann anonymisiert.

5. Weitergabe von Daten:

  • Die Daten werden zur Bearbeitung und Beseitigung des von Ihnen gemeldeten Mangels von dem jeweils zuständigen Fachamt der Stadt Löbau verarbeitet. In einzelnen Fällen ist zudem eine Datenweitergabe an Betriebe oder Beteiligungen der Stadt Löbau nötig. Eine sonstige Datenweitergabe erfolgt nicht.
  • In jedem Fall wird geprüft, ob die Weitergabe personenbezogener Daten (E-Mail-Adressen) tatsächlich notwendig ist, oder ob es ausreicht, lediglich die Mängel selbst (als nicht personenbezogene Daten) weiterzugegeben.

6. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten bzw. „Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben nach Artikel 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

7. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Informationen

Übersicht
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