Bebauungsplan Stadt Löbau Öffentliche Auslegung

Vorzeitiger Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2023 bis 10.11.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Löbau

Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 22 „Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße“, die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:
- Grundstücke mit Wohnbebauung entlang der Otto-Staudinger-Straße, Gabelsberger Straße und Stauffenbergstraße im Norden,
- ein gewerbliches Betriebsgelände (Bauhandwerk mit Fachmarkt) im Osten,
- die Breitscheidstraße im Süden und
- die Otto-Staudinger-Straße im Westen.

Es umfasst die Flurstücke 350/h; 358; 358/b; 358/g und Teile der Flurstücke 350/i; 352/3; 358/i und 730 der Gemarkung Löbau und basiert in seinem Umgriff auf dem Einzelhandelskonzept der Stadt Löbau 2019. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt (Anlage 1: Entwurf Bebauungsplan).

Ziele und Zwecke der Planung sind:

  • den zentralen Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße räumlich rechtsverbindlich festzusetzen,
  • die Einzelhandelsentwicklung sowie die nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente vorrangig auf zentrale Versorgungsbereiche zu konzentrieren, um diese zu erhalten, zu stärken und weiter zu entwickeln,
  • zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung den zentralen Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße zu erhalten, zu stärken und die Entwicklungsfähigkeit dauerhaft sicher zu stellen.
     

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach den Bestimmungen das § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Eingriffsregelung findet keine Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.

Die Bekanntmachung und der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße“ in der Fassung 08.2023 und die Begründung werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht vom

09.10.2023 bis 10.11.2023 

unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/loebau/startseite, auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Website der Stadt Löbau unter www.loebau.de im Internet veröffentlicht, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 3 Abs. 2 Satz BauGB durch Auslegung im o.g. Zeitraum während folgender Zeiten

Montag          9 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag        9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Donnerstag    9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag           9 Uhr bis 12 Uhr

im Amt Finanzen und Bau der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 2. Obergeschoss zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist hat jeder die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes zu nehmen und seine Bedenken und Anregungen vorzubringen. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@loebau.de gesendet werden und können auch schriftlich an die Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau gesendet oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Amt Finanzen und Bau der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 2. Obergeschoss) vorgebracht oder abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Löbau, den 08.09.2023

Gubsch, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Oberbürgermeister

Albrecht Gubsch

Datenschutzerklärung

Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13 und 14 DSGVO

    1. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         info@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-0

    1. Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        IfDDS GmbH, Institut für Datenschutz und Datensicherheit
Fachbereichsleiter Datenschutz, Konrad Biskupski

Anschrift:                    Dresdner Straße 58a, 01156 Dresden

E-Mail-Adresse:         info@ifdds.de

Telefonnummer:        0351-27579057

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens

zum Vorzeitigen Bebauungsplan “Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße“ - Öffentliche Auslegung Entwurf

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Löbau, den 08.09.2023                                                          Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Bebauungsplan
  • Begründung

Informationen

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