Bebauungsplan Stadt Löbau Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 08.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses, die Abwägung der zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des ALDI-Marktes, Ahornallee 2“ vorgebrachten Bedenken und Hinweise, die Billigung des Entwurfs und die Auslegung des Entwurfs beschlossen.

Die redaktionell geänderte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verläuft
• im Norden mit der Grenze des Flurstücks 1407 zu den Flurstücken 529/7, 523/16 und 523/9,
• im Osten mit der Grenze des Flurstücks 1407 zu den Flurstücken 523/14, 523/11, 1051/22 und 1051/20,
• im Süden mit der Grenze des Flurstücks 1407 zu den Straßenflurstücken 1147/5 und 1147/6 (Ahornallee),
• im Westen mit der Grenze des Flurstücks 1407 zu den Flurstücken 1051/15; 1051/5, 1051/7, 1051/26 und 1147/35 (alle Gemarkung Löbau).

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1407 der Gemarkung Löbau. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,53 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem unten abgedruckten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Planzeichnung.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 06.10.2022 beschlossen. Die Planungsziele werden wie folgt modifiziert: Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ALDI-Marktes von jetzt genehmigten 799 m² Verkaufsfläche auf geplant ca. 1.044 m² Verkaufsfläche am Standort Ahornallee 2 geschaffen werden.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach den Bestimmungen das § 13 a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung findet keine Anwendung.

Die Bekanntmachung und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“ in der Fassung vom 16.05.2023 - bestehend aus Vorhaben- und Erschließungsplan, Rechtsplan (Planzeichnung) und textlichen Festsetzungen - mit Begründung, UVP-Vorprüfung und Verträglichkeitsgutachten werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht vom

07.08.2023 bis 08.09.2023 

unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/loebau/startseite, auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Website der Stadt Löbau unter www.loebau.de im Internet veröffentlicht, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 3 Abs. 2 Satz durch Auslegung im o.g. Zeitraum während folgender Zeiten

Montag           9 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag         9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Donnerstag     9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag            9 Uhr bis 12 Uhr

im Bauamt der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 2. Obergeschoss zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist hat jeder die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu nehmen und seine Bedenken und Anregungen vorzubringen. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@loebau.de gesendet werden und können auch schriftlich an die Stadtverwaltung Löbau, Bauamt, Altmarkt 1, 02708 Löbau gesendet oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Bauamt der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 2. Obergeschoss) vorgebracht oder abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Löbau, den 07.07.2023

Gubsch, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Oberbürgermeister

Albrecht Gubsch

03585/4500

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Löbau, den 07.07.2023 Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • UVP-Vorprüfung
  • Verträglichkeitsgutachten

Informationen

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