Bebauungsplan Stadt Löbau Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.03.2023 bis 14.04.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“ in Löbau

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“ aufzustellen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ALDI-Marktes von jetzt genehmigten 799 m² Verkaufsfläche auf geplant ca. 1100 m² Verkaufsfläche am Standort Ahornallee 2 geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“ in der Fassung vom 19.01.2023 mit Begründung, UVP-Vorprüfung und Verträglichkeitsgutachten werden im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht vom 13.03.2023 bis 14.04.2023 während folgender Zeiten

Montag           9 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag         9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Donnerstag     9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag            9 Uhr bis 12 Uhr

im Bauamt der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 2. Obergeschoss bereitgehalten.

Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen hierzu an Stadtverwaltung Löbau, Bauamt, Altmarkt 1, 02708 Löbau oder per E-Mail an bauamt@loebau.de gesendet werden oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Bauamt der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Johannisstraße 1a, 2. Obergeschoss) vorgebracht oder abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

           https://www.loebau.de
> Bürgerservice und Verwaltung > Beteiligung und Information > Bürgerbeteiligung > Beteiligungsportal

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
            https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Löbau, den 15.02.2023

Gubsch, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Löbau
Altmarkt 1
02708 Löbau

Oberbürgermeister Albrecht Gubsch

Telefon:   03585 / 450-0
Fax:         03585 / 450-450
E-Mail:     info@loebau.de

Datenschutzerklärung

Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13 und 14 DSGVO

    1. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         info@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-0

    1. Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:        Marcus Scholz

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         marcus.scholz@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-111

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Erweiterung ALDI-Markt, Ahornallee 2“ - Öffentliche Auslegung Vorentwurf

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Löbau, den 15.02.2023                                                          Albrecht Gubsch, Oberbürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • 03_Textliche Festsetzungen
  • 02_Planzeichnung
  • 05_UVP-Vorprüfung
  • 01a_Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1
  • 04_Begründung
  • 01b_Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2
  • 06_ UVP-Verträglichkeitsgutachten

Informationen

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