Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Löbau

Lärmaktionsplanung 2018 Stadt Löbau - Mitwirkung der Öffentlichkeit

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.10.2018 bis 30.11.2018
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Planzeichnung

Informationsveranstaltung

zur Lärmaktionsplanung in der Stadt Löbau 2018

Mitwirkung der Öffentlichkeit

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm-SchG, §§ 47a-f) und der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) sind Kommunen deutschlandweit zur Lärmkartierung solcher Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, die eine vorgegebene Mindest-Verkehrsmenge aufweisen. Demnach ist auf Basis der Kartierung ein Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, durch dessen Umsetzung in erheblich belasteten Bereichen mit Wohnnutzung Lärmminderungen erreicht werden. Gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie erfolgen Kartierung und Aufstellung/ Fortschreibung der Aktionspläne seit 2007/2008 in einem fünfjährigen Turnus. Dazu wurden im Übergang zwischen der ersten und zweiten Stufe die jährlichen Verkehrsmengen, ab denen Straßen zu kartieren sind, von 6 Mio. auf 3 Mio. Kraftfahrzeuge halbiert.

Nachdem in der Stufe I von 2008 noch kein Lärmaktionsplan für die Große Kreisstadt Löbau erarbeitet werden musste, sowie in der Stufe II von 2013 – nach grundlegender Prüfung der Notwendigkeit – ein Abbruch des Verfahrens empfohlen worden ist, steht nun im Jahr 2018 die Stadt zum ersten Mal vor der Aufgabe, die Lärmsituation des Verkehrs – nunmehr in der Stufe III – zu untersuchen und ggf. entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung zu konzipieren.

Wie bereits im Jahr 2012 nahm die Stadt Löbau an der landeszentralen Lärmkartierung kartierungspflichtiger Hauptverkehrsstraßen unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) teil.

Folgende Straßen der Großen Kreisstadt Löbau wurden bei der Lärmkartierung betrachtet:

▪ Ortsumfahrung B 178 zwischen der Anschlussstelle Löbau-West und Löbau-Süd

▪ S 115, Äußere Bautzener Straße (südlicher Abschnitt ab Dehsaer Straße) – Neumarkt –  Teichpromenade – Straße der Jugend – Äußere Zittauer Straße – Rumburger Straße (bis Überfahrt zur B 178). Die Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 sowie ein erster Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Löbau wird im Rahmen einer

Informationsveranstaltung

am Donnerstag, den 15.11.2018 um 16 Uhr

in der Stadtverwaltung Löbau, Kulturzentrum Johanniskirche - Johannisstraße 6/8 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Planunterlagen können vorab auf der Homepage der Stadt Löbau unter

https://www.loebau.de/bürgerservice-und-verwaltung/beteiligung-und-information/bürgerbeteiligung/

sowie unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

eingesehen werden.

Vorschläge für den Lärmaktionsplan können von jedermann bis zum 30.11.2018 schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Löbau, Bauamt – Johannisstraße 1 a, 02708 Löbau eingebracht werden. 


Löbau, den 18.10.2018 

gez.

Dietmar Buchholz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Albrecht Gubsch

Amtsleiter

Stadtverwaltung Löbau

Bauamt

Altmarkt 1

02708 Löbau

Tel.: 03585 450401

e-mail: bauamt@loebau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Lärmaktionsplan 2018

Informationen

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