Verfahren Landkreis Meißen Haushalt und Finanzen

Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.07.2025 bis 21.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 76 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird die Haushaltssatzung des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2025 vom 13. Juli 2025 bis einschließlich 20. Juli 2025 im Internet auf dem Beteiligungsportal des Landkreises Meißen elektronisch zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Sebastian Karch

Amtsleiter Kreiskämmerei

Tel: 03521 7253701

kreiskaemmerei@kreis-meissen.de

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Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme (Einwendung) der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis Meißen für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Über Einwendungen ohne persönliche Daten kann nicht entschieden werden.

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