Umfrage Landkreis Meißen Verkehr und Mobilität

Vier E-Fähren im Landkreis Meißen sind auf Namenssuche – Jetzt abstimmen!

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.02.2025 bis 28.02.2025
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie herzlich einladen, sich an unserer Umfrage zur Namensfindung der vier neuen E-Fähren für den Landkreis Meißen zu beteiligen. Damit die modernen E-Fähren im Sommer feierlich getauft werden können, müssen passende Namen gefunden werden. Um einen regionalen Bezug zu den Fähranliegergemeinden herzustellen, wird jeweils der Name einer bekannten und die Region prägenden Sagengestalt gesucht. Die entsprechende Sagenerzählung zur Erklärung der abgeleiteten Namensvorschläge finden Sie jeweils darunter. Die Mehrheit entscheidet, wie die neuen E-Fähren heißen sollen. Pro Fährstelle können Sie einen Vorschlag favorisieren.

Mitmachen lohnt sich!

Unter allen, die mitmachen, verlost die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM) vier Sachsentickets für die ganze Familie für jeweils einen frei wählbaren Monat (maximal fünf Personen). Die Gewinnerinnen und Gewinner werden außerdem zur exklusiven Schiffstaufe der ersten Elektrofähre eingeladen. Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, tragen Sie bitte am Ende der Umfrage Ihre E-Mail-Adresse ein. *


Zum Hintergrund der Namensfindung:

Der Landkreis Meißen, die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM), der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), der Tourismusverband Elbland Dresden e. V. (TVED) sowie die sieben Fähranliegergemeinden haben sich in ihrer Fährbeiratssitzung Ende 2024 auf die Verwendung „sagenhafter“ Namen verständigt.

Damit soll ein regionaler Bezug zu den jeweiligen Fähranliegergemeinden der Fährstellen und eine einheitliche Linie über alle vier Fähren hinweg geschaffen werden. Sagen stellen einen wesentlichen Bestandteil regionaler Kultur und Identität dar. Sie vermitteln über Generationen hinweg Wissen über die lokale Geschichte und fördern das Bewusstsein für die eigene Kultur. Das moderne Mobilitätsangebot des Landkreises Meißen verbindet so nicht nur die beiden Elbufer, sondern auch Moderne und Tradition. 

Zum Hintergrund des Projektes:

Im Rahmen des durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Verbundvorhabens MEI_eFAIR werden bis 2026 vier neue Elektrofähren (E-Fähren) für den Landkreis Meißen angeschafft und wegweisende Einzelmaßnahmen zur Aufwertung der Radverkehrsinfrastruktur an der Elbe umgesetzt. Die Inbetriebnahme der ersten E-Fähre an einer der vier Anlegestellen ist für August 2025 vorgesehen. Die sukzessive Inbetriebnahme weiterer Elektrofähren ist bis Ende Juni 2026 geplant.

Die künftig lokal emissionsfreien Elektrofähren wurden als schwimmende Radwege mit Einzelmaßnahmen für die Radverkehrsinfrastruktur zu einem Schlüsselprojekt für die langfristige Ausgestaltung fahrradfreundlicher Verkehrsräume und Mobilitätsangebote im Landkreis Meißen zusammengeführt.

Weitere Informationen zum Verbundprojekt MEI_eFAIR und den Einzelvorhaben finden Sie auf der Website: Verbundprojekt "NKI: E-Fähren mit Integration in das Radwegenetz an der Elbe" (MEI_eFAIR) / Landkreis Meißen (kreis-meissen.de)

Seite 1 von 5
vorherige Seite
nächste Seite
Fähre 1 – Coswig-Kötitz - Gauernitz
  • Pflichtangabe
  • wählen Sie einen Namen

Ritter Karras

Die Ritter Karras Sage: Vor rund 500 Jahren waren die Ritter Karras die Lehnsherren von Coswig und bewohnten eine Wasserburg, die sich an der Stelle des heutigen Museums befunden haben soll. Der Sage nach kam es zum Streit zwischen den Rittern und dem sächsischen Landesherrn, wonach in der Schlacht bei Sievershausen 1553 Georg Karras den Kurfürsten Moritz aus dem Hinterhalt erschossen haben soll. Auf dem Totenbett hat er es wohl gestanden und später hat es der Beichtvater offenbart. Der Tote wurde zur Strafe aus der Gruft genommen, gevierteilt und das Haupt im Keller der Karrasburg eingemauert.

Quelle: Karrasburg Museum Coswig

Eine ausführliche Version der Sage finden Sie auf der Website des Tourismusverbandes Elbland/Dresden: KARRAS-RUNDWEG ® Wandern - Entdecken - Genießen

 
 

Rusalka

Rusalka ist eine mythologische Gestalt aus der slawischen Folklore, die als eine Art Nymphe, als junge schöne Frau mit Fischschwanz, dargestellt wird und die in Flüssen, Seen oder Teichen lebt. Sie verkörpert sowohl Schönheit als auch Gefahr und ist zutiefst mit dem Element Wasser verbunden.

Auch in der griechischen Antike (Sirenen – z.B. in Homers Odysseus), der europäischen Literatur (Die kleine Meerjungfrau von H. C. Andersen) und der modernen Popkultur (Disney: Arielle) tauchen ähnliche Figuren auf. Die Figur der Rusalka inspiriert viele Werke in Literatur, Musik, Oper und Film. Das vielleicht bekannteste Beispiel ist die Oper "Rusalka" des tschechischen Komponisten Antonín Dvořák, die auch im Spielplan der deutschen Bühnen ihren festen Platz hat und allen Musikliebhabern ein Begriff ist.

Dvořáks Rusalka ist eine Wasserfee, die sich in einen Menschen verliebt. Um in sein Reich ziehen zu können, muss sie ihren Fischschwanz in Beine verwandeln lassen und ihre Stimme aufgeben. Stumm und unglücklich muss sie erleben, dass sie das Glück mit ihrem Prinzen nicht festhalten kann. Sie kehrt zurück ins Wasserreich ihres Vaters als verlorene Seele, die weder in die Welt der Menschen noch in die der Geister gehört. Das Werk thematisiert unerfüllte Liebe, das Fremdsein in einer anderen Welt und die Konsequenzen menschlichen Versagens – Traum und Tragik, die bis heute aktuell sind.

Die tschechischen, ukrainischen, polnischen oder russischen Sagen um Rusalka, den Wassermann und andere Fabelwesen stammen aus alter vorchristlicher Zeit. Somit könnte Rusalka durchaus zur Zeit der slawischen Besiedlung im 6. oder 7. Jahrhundert höchstpersönlich aus der Elbe aufgetaucht sein, vielleicht sogar am Ufer der heutigen Coswiger Ortsteile Kötitz, Brockwitz oder Sörnewitz.

Ganz bestimmt ist Rusalka bis heute in der Elbe zu Hause. Keine Tagesreise von Coswig aus im Böhmischen, wo die Elbe herkommt, liegt Coswigs Partnerstadt Lovosice. Und dort kennt jedes Kind die Geschichte von Rusalka. Somit gehört Rusalka auch ein wenig nach Coswig und verbindet uns mit unserem Nachbarn bis hinauf zur Elbquelle…

Quelle: Stadt Coswig

vorherige Seite
nächste Seite

Kontaktperson

Landratsamt Meißen

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

Tel.: 03521 725-0     

E-Mail: post@kreis-meissen.de

Web: www.kreis-meissen.de

Ges. Vertr.: Landrat

______________________________

Kreisentwicklungsamt

Remonteplatz 8

01558 Großenhain

Tel.: 03521 725 0     

E-Mail: kea@kreis-meissen.de

Amtsleitung: Herr Böhme

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zur Namensfindung der 4 E-Fähren für die Fährstellen:

F24 Coswig-Kötitz – Gauernitz

F28 Niederlommatzsch – Diesbar-Seußlitz

F29 Riesa – Promnitz

F30 Strehla – Lorenzkirch

 
 

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Für die Organisation und Durchführung des Gewinnspiels ist das Landratsamt Meißen verantwortlich. Die Bereitstellung der Gewinne sowie deren Übergabe an die Preisträger obliegt der Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM). Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 
 

2. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online über das Beteiligungsportal des Landkreises Meißen. Für die Teilnahme ist es erforderlich mindestens einen Namen aus der Namensliste auszuwählen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den auf dieser Seite genannten Teilnahmebedingungen, rechtlichen Hinweisen und Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Sollte ein Teilnehmender in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Beschäftigte des Landratsamtes Meißen und der VGM sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Pro Person nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen an einem Tag sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. Das Landratsamt Meißen behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
 

 
 

3. Beginn und Ende des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01.02.2025, 00:05 Uhr bis zum 28.02.2025, 23:55 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums ist es möglich, am Gewinnspiel teilzunehmen.

 
 

4. Gewinnspiel

  1. Es wird ein passender Name für jede E-Fähre der jeweiligen Anlegestelle gesucht.
  1. Die vorgeschlagenen Namen orientieren sich an der Familie der regionalen Sagenfiguren.
  1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen für jede Fähre einen Namen aus der vorgegebenen Namensliste. Alternativ besteht die Option, sich der Stimme zu enthalten. Mindestens eine Abstimmung muss erfolgen, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
  1. Der Name, auf den die meisten Stimmen entfallen, wird offiziell als Name der jeweiligen Fähre verwendet.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmenden. Das Gewinnspiel ist mit einer Abstimmung verknüpft und es kommen ausschließlich Teilnehmende in die Verlosung, die abgestimmt haben. Insgesamt werden 4 Gewinnerinnen bzw. Gewinner unter allen Teilnehmenden ausgelost. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die E-Mail-Adressen der Preisträger werden für die Kontaktaufnahme und Herausgabe des Gewinns an die VGM weitergeleitet.

Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner werden spätestens bis zum 10.03.2025 via E-Mail von der VGM benachrichtigt und aufgefordert sich bei der Verkehrsgesellschaft zu melden. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich zur exklusiven Schiffstaufe der ersten E-Fähre. Alle Absprachen werden direkt mit der VGM geführt. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbunden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners bzw. der Gewinnerin.

Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht binnen einer Frist von 5 Tagen, verfällt der Gewinn ersatzlos und kann auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.

 
 

5. Gewinn

Der Gewinn besteht aus einer Einladung zur exklusiven Schiffstaufe der ersten E-Fähre sowie einem Sachsenticket für einen frei wählbaren Monat (Wunschdatum in Absprache mit der VGM), das zur Nutzung des Nahverkehrs in Sachsen berechtigt. Das Sachsenticket wird zur offiziellen Einweihungsfeier überreicht.

Eine Änderung oder eine Barauszahlung des Preises sind ausgeschlossen.

 
 

6. Einwilligung zur Veröffentlichung

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einverstanden, dass im Falle eines Gewinns der Vorname und der Wohnort veröffentlicht werden dürfen.

 
 

7. Datenschutz

Die persönlichen Daten (E-Mail-Adressen) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Dies geschieht auf Rechtsgrundlage Art. 6 Abs.1 Lit.b DSGVO in Verbindung mit diesen Teilnahmebedingungen. Die Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DSGVO sind Bestandteil der Beteiligung/des Gewinnspiels im Beteiligungsportal des Landkreises Meißen.

 
 

8. Haftungsausschluss

Das Landratsamt Meißen behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf stören oder verhindern würden. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme oder Datenverluste während der Teilnahme.

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an das Landratsamt Meißen (kea@kreis-meissen.de) zu richten. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
 

9. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Datenschutzerklärung

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Das Landratsamt Meißen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und bewahrt Verschwiegenheit über die von Ihnen bzw. über Sie bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten. Mit diesen Hinweisen möchte das Landratsamt Meißen Sie nachstehend gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten mit Personenbezug informieren.

 
 

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (pbD) Verantwortlichen (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO)

Landratsamt Meißen

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

Tel.: 03521 725-0     

E-Mail: post@kreis-meissen.de

Web: www.kreis-meissen.de

Ges. Vertr.: Landrat

 
 

Kreisentwicklungsamt

Remonteplatz 8

01558 Großenhain

Tel.: 03521 725 0     

E-Mail: kea@kreis-meissen.de

Amtsleitung: Herr Böhme

 
 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten 

Landratsamt Meißen

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r

Postanschrift:          PF 10 01 52, 01651 Meißen                            

Hausanschrift:         Brauhausstr. 21, 01662 Meißen

E-Mail:                   Datenschutzbeauftragter@kreis-meissen.de

Es gelten ebenfalls die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportals. Diese finden Sie unter: https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242

 

 
 

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Grundsätzlich kann jeder anonym und ohne Angabe personenbezogener Daten an der Umfrage teilnehmen.

Lediglich bei der Teilnahme an der Verlosung werden personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Vertrages erhoben (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Im Rahmen des Gewinnspiels werden Daten gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erhoben und verarbeitet. Für die Teilnahme am Gewinnspiel wird eine E-Mail-Adresse durch den Landkreis Meißen erhoben und verarbeitet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn Sie ausdrücklich in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO).

Die Einwilligung erfolgt durch Setzen eines Häkchens im Feld „Ich habe die Datenschutzerklärung und die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert“. Damit erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Weitergabe der von Ihnen angegebenen Daten gemäß dieser Erklärung und den Teilnahmebedingungen einverstanden. Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Sie im Falle eines Gewinns persönlich benachrichtigen dürfen. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet und nicht für andere Zwecke erhoben (Zweckbindung).

  • Verarbeitung der E-Mail-Adresse
  • Kontaktinformation für evtl. Benachrichtigung zum Gewinn
  • Veröffentlichung von Vornamen und Wohnort gemäß Teilnahmebedingungen

 
 

4. Dauer zur Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich nach dem Zweck der Datenerhebung und den einschlägigen Aufbewahrungsfristen.

Personenbezogene Daten von Gewinnern werden nach Abschluss der Maßnahme gemäß den einschlägigen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Alle anderen personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Aktion unverzüglich gelöscht.

 
 

5. Ihre Rechte als betroffene Person im Sinne des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

  • Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO),
  • Berichtigung, falls die Daten falsch verarbeitet wurden (Artikel 16 DSGVO),
  • Löschung (Artikel 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
  • Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO) sowie
  • Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe d DSGVO).

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postanschrift:          Postfach 11 01 32,   01330 Dresden                

Hausanschrift:         Devrientstraße 5,     01067 Dresden

E-Mail:                   post@sdtb.sachsen.de

(Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente!)

Internet:                 www.datenschutz.sachsen.de

 
 

6. Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Die Nichtbereitstellung Ihrer Daten hat zur Folge, dass Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme an der Umfrage ist ohne Abgabe von Daten möglich.

 
 

7. Zweckfremde Weiterverarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Kreisentwicklungsamt des Landkreises Meißen sowie von folgenden Projektpartnern verarbeitet: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM). Eine sonstige Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Die Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dazu im Vorfeld Ihre Einwilligung erteilt.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang