Terminvereinbarung Landkreis Meißen Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Schulaufnahmeuntersuchung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.07.2024 bis 01.06.2025
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Liebe Eltern,

für die Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU) Ihres Kindes, das 2025 schulpflichtig wird, bieten wir Ihnen Termine an. Bitte planen Sie für diese Untersuchung 60 bis 90 Minuten Zeit ein. Die Untersuchung findet im Landratsamt Meißen, Außenstelle Riesa, Heinrich-Heine-Straße 1 statt.

Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten notwendig.

Bitte bringen Sie den Impfausweis, das Vorsorgeheft und den ausgefüllten Einladungsbogen mit.

Bitte nehmen Sie die Elterninformation zur Kenntnis.

Hinweis:

Sollte aktuell kein Termin buchbar sein, versuchen Sie es bitte zu Beginn der kommenden Woche erneut.

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung SCHAU, Team Riesa .

Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa

Bitte laden Sie den Einladungsbogen herunter und bringen diesen ausgefüllt zur Untersuchung mit. Ebenfalls werden der Impfausweis und das Vorsorgeheft Ihres Kindes zur Schulaufnahmeuntersuchung benötigt.

Die Unterschuchung findet im Landratsamt Meißen, Außenstelle Riesa, Heinrich-Heine-Straße 1 in der 3. Etage statt. Bitte melden Sie sich bei der Mitarbeiterin im Raum 306.

Falls Sie außerhalb der Öffnungszeiten keinen Zugang zum Gebäude haben, folgen Sie bitte den Hinweisen der Behnkesäule (neben dem  Eingang) und nutzen Sie folgende Durchwahl: 9907

Ihre Buchung

SCHAU, Team Riesa

Kontakt

Frau Born und Frau Barteck

Mitarbeiterinnen Kinderjugendärztlicher Dienst
Dezernat Soziales | Gesundheitsamt | Jugendärztl/Jugendzahnärztl. Dienst
Landratsamt Meißen

Telefon: 03521 725-3416 oder 3417
E-Mail: GA.KJGD@kreis-meissen.de
Internet: www.kreis-meissen.de

Postanschrift: Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen
Besucheranschrift: Heinrich-Heine-Straße 1 | 01589 Riesa

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Landratsamt Meißen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und bewahrt Verschwiegenheit über die von Ihnen bzw. über Sie bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten. Mit diesen Hinweisen möchte das Landratsamt Meißen Sie nachstehend gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten mit Personenbezug informieren.

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Landratsamt Meißen Brauhausstraße 21
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Telefon: 03521 725-0      
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Internet: www.kreis-meissen.de
Gesetzliche Vertretung: Landrat

Gesundheitsamt 
Dresdner Straße 25  
01662 Meißen 
Telefon: 03521 725-3402
gesundheitsamt@kreis-meissen.de 
Amtsleitung: Fr. Bertuleit  

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Landratsamt Meißen 
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Postanschrift:     Postfach 10 01 52, 01651 Meißen                
Hausanschrift:    Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
E-Mail:    Datenschutzbeauftragter@kreis-meissen.de

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Zweck: 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt wegen Durchführung einer schulärztlichen Untersuchung inkl. von Schulaufnahmeuntersuchungen und zahnärztlichen Untersuchungen.  
Rechtsgrundlage: 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht neben Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO auf folgender

Rechtsgrundlage: 
•    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung
•    Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) in der jeweils gültigen Fassung 
•    Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung (SächsSchulGesPflVO)

Kategorien der erhobenen Daten: Zur Zweckerfüllung werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:  
•    Name
•    Vorname
•    Geburtsdatum
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    E-Mail-Adresse
•    Gesundheitsdaten des Kindes
•    Impfdaten des Kindes
•    Schule 

4.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 
Ihre personenbezogenen Daten, die sich aus den vorliegenden Unterlagen ergeben, werden zur Erfüllung der uns obliegenden Aufgaben an folgende Behörden, Institutionen und Dritte weitergeleitet: zuständige Grundschule nach erfolgter Schulaufnahme-untersuchung/Erziehungsberechtigte.
Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. 

5.    Dauer zur Speicherung der personenbezogenen Daten 
Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich nach dem mit der Datenerhebung verbundenen Zweck und den einschlägig maßgeblichen Aufbewahrungsfristen. 
In Abhängigkeit vom jeweiligen Verwaltungsvorgang beträgt die Dauer der Speicherung Ihrer Daten folgende Zeiträume: gemäß Paragraph 6 Absatz 2 Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung bis Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 21. Lebensjahr vollendet

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7.    Ihre Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich bzw. sind Sie verpflichtet, benötigte personenbezogene Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung Ihrer Daten hat zur Folge, dass z.B. die pflichtgemäße Schulaufnahmeuntersuchung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt bzw. eine Empfehlung nach einer schulärztlichen Untersuchung nicht erfolgen kann. Die Untersuchung dient der Feststellung schulrelevanter Gesundheitsdaten. 

8.    Information zum Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung nutzen wir keine automatisierte Entscheidungs-findung. 

9.    Zweckfremde Weiterverarbeitung personenbezogener Daten
Die Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dazu im Vorfeld Ihre Einwilligung erteilt.  

Stand: November 2024

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