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Verfahren Landkreis Meißen Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Flurbereinigung K 8012 Niederau-Ockrilla

Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren

Was bedeutet Wertermittlung und warum ist sie notwendig?

In einem Flurbereinigungsverfahren werden landwirtschaftliche Flächen neu geordnet, um eine wirtschaftlichere Nutzung zu ermöglichen. Damit jeder Teilnehmer einen fairen Ausgleich für seine ursprünglichen Grundstücke erhält, muss ihr Wert ermittelt werden.

Dabei geht es nicht um Geldbeträge, sondern um die Ertragsfähigkeit der Böden, die als Basis für die Wertermittlung dient. Die Wertermittlung stellt sicher, dass Eigentümer gleichwertige Flächen zurückerhalten.


Grundlagen der Wertermittlung

Bei der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren werden keine Marktwerte herangezogen, sondern es wird ein eigenes Bewertungsverfahren angewendet. Dieses Verfahren basiert auf der Ertragsfähigkeit des Bodens. Dafür wird die Bodenschätzung als Grundlage verwendet.

Wichtige Begriffe:

  • Verkehrswert: Der Wert, den ein Grundstück auf dem freien Markt erzielen würde (z. B. beim Verkauf).
  • Bodenrichtwert: Ein von Gutachterausschüssen ermittelter Durchschnittswert, der als Orientierungsgröße für Bodenpreise dient. Der Bodenrichtwert wird üblicherweise als Quadratmeterpreis in Euro ausgedrückt.
  • Bodenzahl: Eine Skala von 1 bis 100, die angibt, wie ertragreich ein Boden im Vergleich zum besten Ackerboden Deutschlands (Magdeburger Börde) ist.
  • Wertzahl: Festgelegter Wert einer Klassenfläche im Flurbereinigungsverfahren.
  • Wertverhältniszahl (WVZ): Wird aus der Fläche und der Wertzahl berechnet. Es ist das Ergebnis der Wertermittlung für jedes Flurstück, das als Grundlage für den Flächentausch dient

Ablauf der Wertermittlung

1. Die Bodenschätzung – Grundlage der Wertermittlung

Die Bodenschätzung wird bereits seit den 1930er Jahren in Deutschland durchgeführt und bildet die Basis für die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen.
Hierbei werden verschiedene Faktoren erfasst, darunter:

  • Bodenart und Beschaffenheit
  • Ertragsfähigkeit des Bodens
  • Geländeverhältnisse (Hanglage, Höhenunterschiede, Durchwurzelung)
  • Klimatische Bedingungen (Temperatur, Niederschlag, Trockenperioden)

Die Bodenzahl wird für jede landwirtschaftliche Fläche in speziellen Bodenschätzungskarten dokumentiert.

2. Anpassung der Bodenbewertung auf das Flurbereinigungsverfahren

Da sich Landschaften über Jahrzehnte verändern, überprüft der Vorstand des Flurbereinigungsverfahrens zusammen mit unabhängigen ausgebildeten Bodensachverständigen die bestehenden Bodenschätzungsergebnisse. Hierzu werden:

  • Alte Musterflächen aus der ursprünglichen Bodenschätzung erneut untersucht.
  • Nachschätzungen durchgeführt, wenn sich Böden verändert haben oder neue Flächen hinzukommen.
  • Lokaltypische Einflüsse berücksichtigt (z. B. Schattenwurf durch Wälder, Vernässung).

Zusätzlich werden weitere Einflussfaktoren aufgenommen:

  • Spezielle Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Eignung für Sonderkulturen wie Obst oder Spargel)
  • Nachteile wie Leitungsrechte oder gesetzliche Einschränkungen (z. B. Düngeverbot an Gewässern)
  • Infrastruktur in der Umgebung (z. B. Nähe zu Straßen oder Siedlungen)

Ziel: Erstellung eines Wertermittlungsrahmens, der die Vergleichbarkeit von Grundstücken sicherstellt.

3. Erstellung der Wertermittlungskarte

Basierend auf den Ergebnissen der Bodenschätzung und der erweiterten Bewertung wird eine Wertermittlungskarte erstellt.
Diese Karte enthält:

  • Wertzahlen für jedes Flurstück
  • Nutzungsarten (Ackerland, Grünland, Wald, Sonderflächen etc.)
  • Zu- und Abschläge für besondere Gegebenheiten

Diese Karte ist für alle Teilnehmer nach Abschluss der Wertermittlung einsehbar und dient als Grundlage für die spätere Neuverteilung der Flächen.


Besondere Bewertungsfälle

Neben landwirtschaftlichen Flächen müssen auch andere Grundstücksarten bewertet werden:

  • Bauland & Bauflächen → Bewertung nach dem Verkehrswert
  • Sonderkulturen (z. B. Obstplantagen, Weinbau) → Berücksichtigung von Pflanzungen und Ertrag
  • Sonderflächen (z. B. zukünftige Windkraft- oder Solarflächen) → Wertfestlegung durch den erweiterten Vorstand
  • Bestehende Anlagen (z. B. Brunnen, Zäune, Bewässerungssysteme) → Werden in die Bewertung einbezogen

Bekanntgabe und Rechtsweg

Nach Abschluss der Wertermittlung werden die Ergebnisse den Teilnehmern vorgestellt, erläutert und zur Einsicht vorgelegt.

  • Präsentation der Wertermittlungskarte: Jeder Teilnehmer kann prüfen, wie sein Grundstück bewertet wurde.
  • Möglichkeit für Einsprüche: Falls ein Teilnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden ist, kann er seine Einwände der Teilnehmergemeinschaft darlegen. Diese werden geprüft und die Wertermittlung gegebenenfalls angepasst.
  • Feststellung der Wertermittlung: Nach Behandlung aller Einsprüche wird die Wertermittlung durch einen Verwaltungsakt rechtskräftig festgestellt. Teilnehmer, die mit den festgestellten Wertermittlungsergebnissen nicht einverstanden sind, können gegen diese Feststellung Widerspruch einlegen.

Zusammenfassung

  • Die Wertermittlung stellt sicher, dass alle Eigentümer einen gerechten Wertausgleich erhalten.
  • Grundlage ist die Bodenschätzung, die um lokale Faktoren ergänzt wird.
  • Die Ergebnisse werden in einer Wertermittlungskarte dokumentiert.
  • Teilnehmer erhalten eine Abfindung, die ihrer ursprünglichen Einlage entspricht.
  • Falls keine exakte Übereinstimmung möglich ist, erfolgt ein Wertausgleich.
  • Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit, Einsprüche gegen die Wertermittlung einzulegen.

Durch dieses Verfahren wird ein fairer Ausgleich geschaffen, sodass Grundstücke neu geordnet und sinnvoll genutzt werden können.

Kontakt

Frau Linda Helm
Telefon: 03521 725-2170
E-Mail: kvma.flurneuordnung@kreis-meissen.de

Herr Daniel Helbig
Telefon: 03521 725-2149

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des o. g. Verfahrens können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html  

Alternativ erhalten Sie die Informationen auch bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde des Landratsamtes Meißen:

Landratsamt Meißen, Dezernat Technik

Kreisvermessungsamt

Postfach 10 01 52

01651 Meißen

oder per E-Mail unter:

kreisvermessungsamt@kreis-meissen.de.

Gegenstände

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  • Gebietskarte
  • Ergebnisse der Wahl
  • Präsentation 1. Teilnehmerversammlung
  • Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren

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