Warum wird kein separater Radweg gebaut?
Die Stadt Taucha ringt seit 20 Jahren um einen separaten Radweg zwischen Merkwitz und Seegeritz. Aufgrund fehlender Grundstücksflächen konnte das Vorhaben bisher jedoch nicht umgesetzt werden. Der Verkehrsversuch untersucht deshalb, ob eine andere Aufteilung des bestehenden Straßenraums die aktuelle Situation für den Radverkehr verbessern kann.
Darf oder soll man die Schutzstreifen mit dem Auto überfahren?
Ja. Der Schutzstreifen darf überfahren werden. Im Begegnungsfall soll der Schutzstreifen für den Ausweichvorgang genutzt werden. Entscheidend ist, dass dabei Radfahrende nicht gefährdet werden und die zulässigen Geschwindigkeiten und Abstände eingehalten werden.
Darf ich einen Radfahrenden überholen?
Ja. Der Schutzstreifen verändert den vorgeschriebenen Überholabstand nicht. Beim Überholen von Radfahrenden sind weiterhin mindestens 2 m Seitenabstand einzuhalten. Reicht der Platz dafür wegen Gegenverkehrs nicht aus, muss mit dem Überholen gewartet werden.
Was tue ich im Begegnungsfall und Radverkehr auf der Straße?
Wenn sich zwei Kraftfahrzeuge in einem Bereich begegnen in dem auch ein Fahrrad fährt, so müssen sich diese hinter den Radfahrenden einordnen. Nach dem Passieren des entgegenkommenden Fahrzeugs, kann das Fahrrad überholt werden.
Warum hat der Radverkehr so viel Platz und der Kfz-Verkehr so wenig?
Die Aufteilung des Verkehrsraums wurde gewählt, um ein rücksichtsvolles und eindeutiges Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen und dem Radverkehr ausreichend breite Schutzräume zur Verfügung zu stellen. Kraftfahrzeuge orientieren sich im Regelfall an der Leitlinie der Fahrbahn. Bei schmalen Schutzstreifen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstände zum Radverkehr daher erfahrungsgemäß nicht eingehalten.
Eine Ausführung der Schutzstreifen mit beispielsweise nur 1,50 m Breite würde zudem zu einer 4 m breiten Kernfahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr führen. Diese Breite reicht nicht aus, um die sichere Begegnung zweier Kraftfahrzeuge zu ermöglichen. Gleichzeitig wäre die Fahrbahn noch breit genug, um den Eindruck zu vermitteln, dass Fahrzeuge die Schutzstreifen nicht oder nur selten mitnutzen müssen. Dadurch entstünde eine unklare Verkehrssituation, bei der weder die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Radverkehr noch eine eindeutige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs gewährleistet wären.
Daher wurde ein insbesondere in den Niederlanden vielfach erprobtes Prinzip der Radverkehrsführung auf Außerortsstraßen gewählt: breite Schutzstreifen in Verbindung mit einer schmalen Kernfahrbahn. Die Gestaltung macht deutlich, dass sich Kraftfahrzeuge bei Begegnungen auf die Schutzstreifen orientieren bzw. diese mitnutzen müssen. Gleichzeitig wirkt die schmal gehaltene Kernfahrbahn verkehrsberuhigend und schafft für den Radverkehr einen ausreichend breiten Schutzraum.