Umfrage LISt GmbH Verkehr und Mobilität

Verkehrsversuch der Stadt Taucha zwischen Merkwitz und Seegeritz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 01.10.2028
  • Teilnehmer 134 Teilnehmer
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Bürgerbefragung Verkehrsversuch Taucha zwischen Merkwitz und Seegeritz

Umfrage zur persönlichen Einschätzung der Strecke zwischen Merkwitz und Seegeritz.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Miteinander statt Gegeneinander. Sachsen. Mobil auf`s Rad.

Weil Ihre Meinung zählt

Auf Wunsch der Gemeinde Taucha nach einer attraktiven und sicheren Radverkehrsführung auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Merkwitz und Seegeritz läuft derzeit ein Verkehrsversuches. Der Freistaat Sachsen begleitet und evaluiert diesen Verkehrsversuch im Rahmen seines ALRad-Vorhabens.

Freiwilligkeit: Ihre Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig. Es steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt frei, Ihre Teilnahme abzubrechen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen. 

Anonymität: Ihre Daten sind selbstverständlich vertraulich, daher erfolgt die Befragung nur in anonymisierter Form. 

Fragen: Falls Sie noch Fragen zum Projekt haben, dann kontaktieren Sie uns gern: ALRad@list.sachsen.de. 

  • Erste Fragen werden am Ende dieser Beteiligung im FAQ beantwortet.

Eine detaillierte Befragung zur Wahrnehmung des Verkehrsversuchs hinsichtlich seiner Akzeptanz und der subjektiven Sicherheit wird zu einem später Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

FAQ - Wichtige Fragen kurz erklärt

Warum wird kein separater Radweg gebaut?

Die Stadt Taucha ringt seit 20 Jahren um einen separaten Radweg zwischen Merkwitz und Seegeritz. Aufgrund fehlender Grundstücksflächen konnte das Vorhaben bisher jedoch nicht umgesetzt werden. Der Verkehrsversuch untersucht deshalb, ob eine andere Aufteilung des bestehenden Straßenraums die aktuelle Situation für den Radverkehr verbessern kann.

Darf oder soll man die Schutzstreifen mit dem Auto überfahren?

Ja. Der Schutzstreifen darf überfahren werden. Im Begegnungsfall soll der Schutzstreifen für den Ausweichvorgang genutzt werden. Entscheidend ist, dass dabei Radfahrende nicht gefährdet werden und die zulässigen Geschwindigkeiten und Abstände eingehalten werden.

Darf ich einen Radfahrenden überholen?

Ja. Der Schutzstreifen verändert den vorgeschriebenen Überholabstand nicht. Beim Überholen von Radfahrenden sind weiterhin mindestens 2 m Seitenabstand einzuhalten. Reicht der Platz dafür wegen Gegenverkehrs nicht aus, muss mit dem Überholen gewartet werden.

Was tue ich im Begegnungsfall und Radverkehr auf der Straße?

Wenn sich zwei Kraftfahrzeuge in einem Bereich begegnen in dem auch ein Fahrrad fährt, so müssen sich diese hinter den Radfahrenden einordnen. Nach dem Passieren des entgegenkommenden Fahrzeugs, kann das Fahrrad überholt werden.

Warum hat der Radverkehr so viel Platz und der Kfz-Verkehr so wenig?

Die Aufteilung des Verkehrsraums wurde gewählt, um ein rücksichtsvolles und eindeutiges Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen und dem Radverkehr ausreichend breite Schutzräume zur Verfügung zu stellen. Kraftfahrzeuge orientieren sich im Regelfall an der Leitlinie der Fahrbahn. Bei schmalen Schutzstreifen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstände zum Radverkehr daher erfahrungsgemäß nicht eingehalten.

Eine Ausführung der Schutzstreifen mit beispielsweise nur 1,50 m Breite würde zudem zu einer 4 m breiten Kernfahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr führen. Diese Breite reicht nicht aus, um die sichere Begegnung zweier Kraftfahrzeuge zu ermöglichen. Gleichzeitig wäre die Fahrbahn noch breit genug, um den Eindruck zu vermitteln, dass Fahrzeuge die Schutzstreifen nicht oder nur selten mitnutzen müssen. Dadurch entstünde eine unklare Verkehrssituation, bei der weder die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Radverkehr noch eine eindeutige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs gewährleistet wären.

Daher wurde ein insbesondere in den Niederlanden vielfach erprobtes Prinzip der Radverkehrsführung auf Außerortsstraßen gewählt: breite Schutzstreifen in Verbindung mit einer schmalen Kernfahrbahn. Die Gestaltung macht deutlich, dass sich Kraftfahrzeuge bei Begegnungen auf die Schutzstreifen orientieren bzw. diese mitnutzen müssen. Gleichzeitig wirkt die schmal gehaltene Kernfahrbahn verkehrsberuhigend und schafft für den Radverkehr einen ausreichend breiten Schutzraum.

Weil Ihre Meinung zählt!
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Kontakt

LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Ernst-Thälmann-Straße 5
09661 Hainichen

E-Mail: Pressestelle@list.sachsen.de

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