Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lichtenstein/Sa. Erneute Beteiligung

2. Entwurf Ergänzungssatzung Flurstück 1054/7 der Gemarkung Lichtenstein "Am Schubertgrund"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.06.2023 bis 27.07.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lichtenstein/Sa.

über die Auslegung des 2. Entwurfs der Ergänzungssatzung Flurstück Nr. 1054/7 der Gemarkung Lichtenstein „Am Schubertgrund“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

In der 7. ordentlichen öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. den 2. Entwurf der Ergänzungssatzung Flurstück Nr. 1054/7 der Gemarkung Lichtenstein „Am Schubertgrund“ mit Begründung in der Fassung vom 11.04.2023 gebilligt und gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB die nochmalige öffentliche Auslegung nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen beschlossen.

Der 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Schubertgrund“ liegt nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit

 

vom 27. Juni 2023 bis einschließlich 27. Juli 2023

in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss, zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:

     
Montag                 geschlossen
Dienstag                09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch               09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag                  09:00 – 12:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind die entsprechenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Lichtenstein/Sa. (www.lichtenstein-sachsen.de) und auf den Internetseiten des Landesportales des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann in Anwendung von § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmenzu den geänderten oder ergänzten Teilen des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes schriftlich eingereicht oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen sind an die Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa. zu senden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung findet eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB unter Einbeziehung der von der Änderung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden statt.

Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB zu umweltrelevanten Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen und § 4 c BauGB nicht angewendet.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum 2. Entwurf hiermit bekannt gemacht.

Lichtenstein/Sa., 23.05.2023

Jochen Fankhänel                                                               Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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