Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Beschluss

BBP Nr. 12, Bereich an der B 94 zwischen Reichenbacher Straße und Waldkirchner Weg sowie B 94 und ehem. Bahngrundstück

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 31.12.2025 bis 06.02.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die Einstellung des Planaufstellungsverfahrens und Aufhebung des Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 12, Bereich an der B 94 zwischen Reichenbacher Straße und Waldkirchner Weg und zwischen B 94 und ehem. Bahngrundstück, Stadt Lengenfeld, Gemarkung Waldkirchen

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2025 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 Bereich an der B 94 zwischen Reichenbacher Straße und Waldkirchner Weg sowie B 94 und ehem. Bahngrundstück, Stadt Lengenfeld, Gemarkung Waldkirchen, mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage einzustellen. Alle im Planverfahren gefassten Beschlüsse - Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2008 Beschluss Nr.078/2008 sowie - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 15.09.2008 Beschluss Nr. 105/2008 werden aufgehoben.

Der Beschluss (Beschluss Nr.: 097/2025) zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens sowie zur Aufhebung aller gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 12, Bereich an der B94 zwischen Reichenbacher Straße und Waldkirchner Weg sowie B 94 und ehem. Bahngrundstück wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Die ehemalige planerische Absicht bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 bestand darin Ausgleichs- und Ersatzflächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft auszuweisen, die aus dem qualifizierten Entwurf des Flächennutzungsplanes heraus zu entwickeln waren. In Folge dessen diente der Bebauungsplan Nr. 12 zur verbindlichen Festsetzung der Renaturierung und Erfüllung umweltschützender Anforderungen. Darüber hinaus sollte ein Radweg zwischen der Reichenbacher Straße und dem Waldkirchner Weg entlang der B 94 geschaffen werden.

Die baulichen Anlagen der Dörfel’s Fabrik wurden abgerissen und die Ausgleichs- und Ersatzflächen bereits umgesetzt. Ebenso kommt die Ausweisung des straßenseitigen Radweges entlang der B 94 nicht mehr in Betracht. Darüber hinaus hat der Bebauungsplan nie Rechtskraft erlangt. So ist der Bebauungsplan für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB. Daher ist das Planverfahren des Bebauungsplans einzustellen.

Mit dieser Bekanntmachung ist das Planaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 eingestellt.

Lengenfeld, den 28.11.2025                        

M. Heuck                                  Dienstsiegel

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

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