Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Beschluss

Bebauungsplan Nr. 23 "Solarpark A72 - Weißensand"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.08.2024 bis 30.09.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 23 „Solarpark A72 – Weißensand“ in der Fassung vom Juni 2024 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2024 (Beschluss Nr. 051/2024) die Behandlung der im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen zur Kenntnis genommen, geprüft und mit den Ergebnissen thematisch aus den Abwägungssynopsen vom 07.06.2024 beschlossen. Der Abwägungsbeschluss vom 24.06.2024 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur die Teilfläche „West“. Die Teilfläche „Nord“ ist nicht Gegenstand des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB haben mehr als
50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, so dass von
§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Gebrauch gemacht wird.

Die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung werden dadurch ersetzt, dass den Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

Die Ergebnisse der Prüfung können während der Dienststunden in der Zeit

                                    vom 08.08.2024 bis 30.09.2024

bei der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 306, 08485 Lengenfeld eingesehen werden

                          Montag und Freitag        9:00 bis 12:00 Uhr

                          Dienstag                         9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

                          Donnerstag                    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung (Kontakt: Bauamt, Frau Ullrich, Tel.-Nr. 037606/ 305-42;
E-Mail-Adresse: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de).

Die Möglichkeit der Einsichtnahme ersetzt die Mitteilungspflicht über das Ergebnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.

Die Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice - Stadtentwicklung – Stadtplanung - Bauleitplanung“ eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Lengenfeld, den 16.07.2024    

                   
                                                                                  Dienststempel

V. Bachmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

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