Innenbereichssatzung Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld "Am Pfarrsteig"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 04.07.2024 bis 01.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

Über die Öffentliche Beteiligung des Entwurfes der Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), Fassung 10.04.2024

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Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2024 die Einleitung eines städtebaulichen Bauleitverfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/1, 739/2 und 739a der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Beschlussnummer 049/2024).

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2024 dem Entwurf der Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, in der Fassung vom 10.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischem Teil
(M 1:500) und textlichem Teil zu. Die Begründung, Fassung 10.04.2024, einschließlich der Anlage wurde gebilligt. Der Stadtrat bestimmte die Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB (Beschlussnummer 050/2024).

Das Plangebiet – gemäß nebenstehender Abbildung - umfasst die Flurstücke 679, 739a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld und definiert den Geltungsbereich mit einer Größe von 11.354 m². Das Satzungsgebiet befindet sich zentrumsnah nördlich des Marktplatzes der Stadt Lengenfeld und wird von der Weststraße und dem Pfarrsteig begrenzt.

Ziel der Planung ist es einen bisher unbebauten Teil der Ortslage in den bebauten Zusammenhang einzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur kurzfristigen Baurechtschaffung zu schaffen. Es ist geplant, innerhalb des Gebietes 6 Wohngebäude zu errichten und eine Streuobstwiese anzulegen.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Gemäß § 1a BauGB sind für den Eingriff in den Naturhaushalt Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu erbringen. Aussagen dazu sind in dem Entwurf getroffen. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht die Stadt Lengenfeld ab.

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/1, 739/2 und 739a der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“, Fassung 10.04.2024, einschließlich der
Begründung und der Anlage ist nach ortsüblicher Bekanntmachung über die Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung

vom   04.07.2024   bis   einschließlich 01.08.2024  

im Internet auf der Seite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice - Stadtentwicklung – Stadtplanung -Bauleitplanung“ eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Gleichzeitig werden in der Zeit vom   04.07.2024   bis   01.08.2024 die o.g. Unterlagen zum Entwurf der Ergänzungssatzung in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 306, 08485 Lengenfeld während der nachfolgenden Dienstzeiten:

          Montag                     9.00 bis 12.00 Uhr

          Dienstag                   9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

          Donnerstag               9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

          Freitag                      9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird somit Gelegenheit gegeben Ihre Bedenken, Hinweise und Anregungen zur Planung vorzubringen.

Stellungnahmen können von jedermann während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadtverwaltung den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@stadt-lengenfeld.de oder über das Zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Zimmer 306, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit abgegeben werden.

Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis der

der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Dazu ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zeitgleich werden die von der Planung berührten Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 31.05.2024                        
                                                                                                                                        

Bachmann, Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel: 037606 305 42

Fax: 037606 305-46

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