Innenbereichssatzung Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld "Am Pfarrsteig"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2024 bis 10.09.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), Fassung 10.04.2024, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

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Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2024 die Einleitung eines städtebaulichen Bauleitverfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Beschlussnummer 049/2024).

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2024 dem Entwurf der Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, in der Fassung vom 10.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischem Teil (M 1:500) und textlichem Teil zu. Die Begründung, Fassung 10.04.2024, einschließlich der Anlage wurde gebilligt. Der Stadtrat bestimmte die Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB (Beschlussnummer 050/2024).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld und definiert den Geltungsbereich mit einer Größe von 11.354 m². Das Satzungsgebiet befindet sich zentrumsnah nördlich des Marktplatzes der Stadt Lengenfeld und wird von der Weststraße und dem Pfarrsteig begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung ist es einen bisher unbebauten Teil der Ortslage in den bebauten Zusammenhang einzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur kurzfristigen Baurechtschaffung zu schaffen. Es ist geplant, innerhalb des Gebietes 6 Wohngebäude zu errichten und eine Streuobstwiese anzulegen.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c ist nicht anzuwenden.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sieht die Stadt Lengenfeld ab.

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“, Fassung 10.04.2024, einschließlich der Begründung und der Anlage ist öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung

vom   08.08.2024   bis   einschließlich 10.09.2024  

im Internet auf der Seite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice - Stadtentwicklung – Stadtplanung - Bauleitplanung“ eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden in der Zeit vom 08.08.2024   bis   einschließlich 10.09.2024 die o.g. Unterlagen zum Entwurf der Ergänzungssatzung in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 306, 08485 Lengenfeld während der nachfolgenden Dienstzeiten:

          Montag                     9.00 bis 12.00 Uhr

          Dienstag                   9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

          Donnerstag              9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

          Freitag                      9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird somit Gelegenheit gegeben Ihre Bedenken, Hinweise und Anregungen zur Planung vorzubringen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Zimmer 306, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit abgegeben werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@stadt-lengenfeld.de oder über das Zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadtverwaltung den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Dazu ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zeitgleich werden die von der Planung berührten Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 11.07.2024                        
                                                                           Dienststempel

Bachmann, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel: 037606 305 42

Fax: 037606 305-46

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 739/a, 739/1 und 739/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Städtebauliche Studie

Informationen

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