Innenbereichssatzung Stadt Lengenfeld Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung nach § 34 IV Satz 1 Nr. 3 BauGB "Rodewischer Straße", Ortsteil Abhorn

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.04.2024 bis 13.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über den Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn sowie über

die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte dem Entwurf zur Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn, Fassung vom 26.03.2024, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000) und dem textlichen Teil in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 unter der Beschlussnummer 044/2024 zu. Die Begründung in der Fassung vom 26.03.2024 einschließlich der Anlagen wurden gebilligt. Der Beschluss zum Satzungsentwurf wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat bestimmt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn einschließlich der Begründung und Anlagen, Fassung 26.03.2024, zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der von der Planung berührten Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Durch die zwischenzeitliche Änderung der Eigentumsverhältnisse wird der Geltungs-bereich der Ergänzungssatzung auf die Flurstücke 11/3, 11/4, 11/5 Gemarkung Abhorn beschränkt, um den kurzfristigen Bedarf an Wohnbauland befriedigen zu können. Das Satzungsgebiet liegt entlang des westlichen Randbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Abhorn. Es verläuft auf ca. 65-105 m straßenparallel der Westseite der Rodewischer Straße und wird im Norden von der Trinkwasserleitung des ZWAV´s an der Nordostgrenze des Flurstücks 11/5 begrenzt. Damit verkleinert sich der Geltungsbereich zum Entwurf mit Stand vom 06.10.2023 auf diese Grundstücksausweisungen.

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und den zukünftigen Eigentümern wurde der Vorschlag aufgegriffen, entlang der rückständigen Grenze zur landwirtschaftlichen Fläche eine Hecke zu pflanzen. Aufgrund einer positiven Bilanz, die mit der Heckenbepflanzung erreicht wird, können weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entfallen.

Mit der Änderung des Entwurfes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung in der Fassung vom 26.03.2024 einschließlich der Anlagen werden in der Zeit

vom   25.04.2024 bis 13.05.2024

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice – Ausschreibungen – Aktuelle  Beteiligungen“ sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung liegen die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung in der Zeit

vom   25.04.2024 bis 13.05.2024

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 306, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:     

                                    Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

                                    Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                    Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

                                    Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten in der 19. Kalenderwoche.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zeitgleich werden die von der Planung berührten Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 09.04.2024                        
 

                                                                                        Dienststempel

V. Bachmann, Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel: 037606 305 42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens „Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ Ortsteil Irfersgrün.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlagen

Informationen

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