Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Beschluss

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 5 "Reichenbacher Str.-Hammermühle"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.01.2021 bis 24.01.2022
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Planzeichnung

Inkrafttreten der Satzung

 Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5
„Reichenbacher Straße-Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen und zur Aufhebung der Satzung
über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen)

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 03.08.2020 in öffentlicher Sitzung die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen und zur Aufhebung der Satzung
über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen), bestehend aus dem zeichnerischem Teil (Maßstab 1:1.000) und dem textlichen Teil in der Fassung vom 27.07.2020 nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Begründung mit dem Umweltbericht vom 27.07.2020 gebilligt.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte mit Bescheid Nr. 621.4160-221-2020/2-Aufhebung B-Plan Nr. 5 Änderung B-Plan Nr.5 „Reichenbacher Str.-Hammermühle“ vom 18.12.2020.                        

Die Satzung wurde am 29.12.2020 ausgefertigt und ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Lengenfeld am 25.01.2021 in Kraft getreten.

Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen und zur Aufhebung der Satzung
über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen), bestehend aus dem zeichnerischem Teil (Maßstab 1:1.000) und dem textlichen Teil in der Fassung vom 27.07.2020 kann einschließlich der Begründung bei der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Bauamt, 08485 Lengenfeld während der üblichen Dienstzeiten:

                        Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

                        Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 18.00 Uhr

                        Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 16.30 Uhr

                        Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Die in Kraft getretene Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen und zur Aufhebung der Satzung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen) wird ergänzend in das Internetportal der Stadt Lengenfeld eingestellt (www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik Unsere Stadt - Stadtentwicklung - Stadtplanung - Bauleitplanung) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lengenfeld, Stadtverwaltung, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Hinweis auf § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formfehler gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lengenfeld, den 25.01.2021

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld
Bauamt
Frau Wagner
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld

Tel.:       037606/305-42
E-Mail:   bauamt@stadt-lengenfeld.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planurkunde
  • Begründung
  • Begründung Anlagen
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

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