Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Beschluss

Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.03.2019 bis 27.03.2020
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Planzeichnung

Inkrafttreten der Satzung

Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse
 

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 08.10.2018 in öffentlicher Sitzung die Satzung über den Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse, bestehend aus dem zeichnerischem Teil (Maßstab 1:1.000) und dem textlichen Teil in der Fassung vom 28.09.2018 nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte mit Bescheid Nr. 621.4260-231-2019/2-Fichtengasse vom 04.02.2019.                               

Die Satzung wurde am 18.02.2019 ausgefertigt und ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Lengenfeld am 27.03.2019 in Kraft getreten.

Die Satzung über den Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse, bestehend aus dem zeichnerischem Teil (Maßstab 1:1.100) und dem textlichen Teil in der Fassung vom 28.09.2018 kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht bei der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Bauamt, 08485 Lengenfeld während der üblichen Dienstzeiten:

            Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 18.00 Uhr

            Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 16.30 Uhr

            Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Die in Kraft getretene Satzung über den Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse wird ergänzend in das Internetportal der Stadt Lengenfeld eingestellt
(www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik: Unsere Stadt-Stadtentwicklung-Stadtplanung-Bauleitplanung) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lengenfeld, Stadtverwaltung, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

  

Hinweis auf § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.


Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formfehler gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lengenfeld, den 28.03.2019

 

 

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld
Bauamt
Frau Hinkeldei
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld

Tel.: 037606/305-42
E-Mail: bauamt@lengenfeld.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planurkunde
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

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