Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2017 der Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ zu.
Der Stadtrat hat weiterhin den Vorentwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ in der Fassung vom 01.11.2017, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1.000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung mit dem Umweltbericht beschlossen und die Unterlagen zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch bestimmt.
Das Plangebiet gemäß der Abbildung wird begrenzt im Norden und im Osten durch den Flusslauf der Göltzsch sowie im Westen durch die Reichenbacher Straße. In südliche Richtung erstreckt es sich entlang der Reichenbacher Straße bis auf das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Lengenfeld und dem Ende der Hegelstraße. Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 5 handelt es sich um eine Vorrats- oder Angebotsplanung für eine Wohnbebauung, weit überwiegend mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern sowie nur vereinzelten Einfamilienhäusern für bis zu 600 Personen. Der Bebauungsplan ist damit unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung überdimensioniert. Die geplante Bebauung der noch unbebauten Baugebiete hätte zudem die Strömung des Talabwindsystem im Tal der Göltzsch behindern und zusätzlich die vom Windmühlenberg noch zufließende Kaltluft mindestens stark abbremsen bzw. sogar stoppen können. Die Aufhebung dient damit auch dem Schutz der bestehenden siedlungsklimatischen Gegebenheiten. Mit der Aufhebung wird die zumindest einigermaßen spürbare Frischluftzufuhr in die schlecht durchlüfteten Siedlungsbereiche im Talgrund weiterhin erhalten. Im Plangebiet sind aus der geplanten Aufhebung darüber hinaus insgesamt weit überwiegend positive Wirkungen auf das klein- und großräumige Umweltgefüge sowie keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu prognostizieren. Letztlich genügt der Plan auch nicht mehr den ökonomischen Anforderungen von heute und ist demnach in absehbarer Zeit nicht realisierbar.
Die Vorentwurfsunterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ bestehend aus dem zeichnerischen Teil und dem textlichen Teil sowie der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 01.11.2017 liegen in der Zeit
vom 08.01.2018 bis 09.02.2018
in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 205, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Lengenfeld, den 20.12.2017
Bachmann Bürgermeister
Stadtverwaltung Lengenfeld
Bauamt
Frau Hinkeldei
Tel.: 037606/305-42
E-mail: bauamt-hinkeldei@web.de