Bebauungsplan Stadt Leisnig Beschluss

Bebauungsplan "Sondergebiet Windenergie Naunhof/Altenhof 2023"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.06.2026 bis 01.06.2027
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Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Stadt Leisnig - Bebauungsplan „Sondergebiet Windenenergie Naunhof/Altenhof 2023“
 

Bekanntmachung der Satzung

Der Stadtrat der Stadt Leisnig hat in seiner Sitzung am 30.04.2026 mit Beschlussnummer SR 9-18/26 den Bebauungsplan „Sondergebiet Windenenergie Naunhof/Altenhof 2023“ in der Fassung vom 10.04.2026 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und dessen Begründung samt Anlagen gebilligt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan bei der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig während der Dienststunden:

             Montag               geschlossen

             Dienstag             9:00 Uhr – 12:00 Uhr     und        14:00 Uhr – 18:00 Uhr

             Mittwoch            9:00 Uhr – 12:00 Uhr

             Donnerstag                                                              13:00 Uhr – 15:00 Uhr

             Freitag                 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung deren Anlagen sowie der zusammenfassenden Erklärung werden ergänzend über das Internetportal der Stadt Leisnig:

www.leisnig.de

eingestellt und über das Zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs-pflichtigen beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist                                            a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder                                      b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be-  zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Leisnig, den 20.05.2026

Carsten Graf, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Leisnig

Frau Schulz

Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt
Markt 1 

04703 Leisnig
Telefon: 034 321 / 666 50
E-Mail: bauamtleisnig@leisnig.de

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Markt 1
04703 Leisnig

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 buergermeister@leisnig.de

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Markt 1
04703 Leisnig
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Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern und Sachgebieten innerhalb der Gemeindeverwaltung Leisnig.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Art. 6 Abs 1 lit. a DSGVO dient der Gemeinde Leisnig als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.
Unterliegt die Gemeinde Leisnig einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs 1 lit. c DSGVO.
In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen.
Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Leisnig übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO beruhen.
Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Leisnig oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.
Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

5. Speicherdauer
Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.


6. Rechte der betroffenen Person
Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DSGVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DSGVO ergeben:

a. Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b. Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c. Recht auf Löschung:
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e. Recht auf Widerspruch:
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f. Recht auf Beschwerde:
Sie haben nach Art. 77 DSGVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden.

9. E-Mail-Sicherheit
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.
Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

10. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Die Gemeindeverwaltung Leisnig erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.
Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus Art. 13 DSGVO und 14 DSGVO umfangreiche Informationspflichten. Diese Informationen haben wir Ihnen wie folgt zusammengestellt: 

  1. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

    siehe oben 

  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

      siehe oben

  1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

  2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

  3. Übermittlung an ein Drittland 

  4. Dauer der Speicherung

  5. Herkunft der verarbeiteten Daten

  6. Kategorien personenbezogener Daten die verarbeitet werden

  7. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
     

Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist, können Sie Pkt. 3 entnehmen. 

Besteht eine gesetzliche Rechtsgrundlage, sind Sie verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung kann ein Verstoß gegen das jeweilige Gesetz vorliegen, welcher unter Umständen sanktioniert wird.

Informationen zu Pkt. 3 bis Pkt. 8 haben wir für Sie übersichtlich zu allen Verarbeitungstätigkeiten der Stadt Leisnig an folgender Stelle hinterlegt:

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
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