Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Leisnig Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Hasenberg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.04.2025 bis 05.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Stadt Leisnig legt vom 04.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025 den Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Hasenberg“ öffentlich aus.
Der Entwurf kann innerhalb der gesetzlichen Frist im Rathaus der Stadt Leisnig während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll in Teilen des Flurstücks 1/1 Gemarkung Hasenberg sowie in Teilen der Flurstücke 1419 und 1420 Gemarkung Leisnig eine Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) bauplanungsrechtlich gesichert werden (siehe Geltungsbereich). Ziel ist es, die landwirtschaftliche Nutzung mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zu kombinieren und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung der Region zu leisten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 31.03.2025 kann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Themen sind einsehbar:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Immissionsschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Archäologie,
  • Kampfmittel,
  • Forst,
  • Hydrologie.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur und Landschaftsschutz,
  • Forst,
  • Denkmalschutz,
  • Artenschutz,
  • Archäologie,
  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
  • Immissionsschutz,
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Solarpark Hasenberg“ sind auf der Internetseite der Stadt, zu den Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen einsehbar. Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an bauamtleisnig@leisnig.de oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Leisnig vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäße, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hasenberg“ nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Cornelia Fischer
E-Mail: c.fischer@leisnig.de

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