Öffentliche Bekanntmachung
Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung
„Sondergebiet Ostwaldstraße“, Stadt Leisnig
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Leisnig hat am 14.11.2019 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 BauGB mit Beschluss SR 8-3/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Ostwaldstraße“ beschlossen.
Folgende städtebaulichen Planungsziele sollen erreicht werden:
- Schaffung von Bauflächen zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel
- Sicherung der Erschließung räumlich nachgeordneter Bauflächen
Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung und dient der Nachverdichtung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 29.08.2019 maßgebend.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Ostwaldstraße“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit ökologischem Fachbeitrag, Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes, Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Leisnig sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Leisnig wird
vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020
im Bauamt der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 46 während der üblichen Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag
7.15 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
7.15 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
7.15 - 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen können zusätzlich während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Leisnig (www.leisnig.de) eingesehen werden.
Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auch auf dem Landesportal Bauleitplanung unter (www. buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.
Leisnig, den 05.12.2019
Goth
Bürgermeister
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Frau Huber
Bauverwaltung Stadt Leisnig
Tel.: 034321-66655