Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich "Alfred-Kunze-Sportpark", Leipzig-Alt-West

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.10.2026 bis 26.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich „Alfred-Kunze-Sportpark“, Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Veröffentlichung des Planentwurfs 

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 30.09.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich „Alfred-Kunze-Sportpark“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Änderungsbereich befindet sich in Leipzig Alt-West, in den Ortsteilen Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg südlich und nördlich der Straße Am Sportpark (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 456 „Alfred-Kunze-Sportpark“. Die Änderungen der Darstellung im Flächennutzungsplan ist bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die im Plangebiet angestrebten Nutzungen.

Die bisherige Darstellung „Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil“ wird für den Bereich des Stadions und der Funktionsgebäude in „Sonderbaufläche“ geändert. Zusätzlich wird die Fläche, die bereits jetzt als Parkplatz bei Ligaspielen des Vereines genutzt wird, in die Sonderbaufläche integriert. Für die Trainingsplätze erfolgt die Änderung von „Fläche für Landwirtschaft“ und „Grünfläche“ in eine „Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil“. Hier wird die Darstellung, die bisher für den Sportpark im FNP vorhanden war, erweitert.  Beide Sonderbauflächen erhalten die Zweckbestimmung „Sport“.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 27.10.2026 bis 26.11.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-02582).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    zu Boden/Mensch (allgemeine Hinweise zum Radonschutz),
  • Landesdirektion Sachsen
    zu Fläche/Landschaft/Mensch (Regionaler Grünzug, Erhaltung ökologischer Funktionen und naturnaher Erholungsmöglichkeiten bei möglicher Versiegelung von Sportflächen), Wasser (Vorranggebiete vorbeugender Hochwasserschutz – Überschwemmungs- und Risikobereiche, Freihaltung des Wasserabflusses und der Rückhalteräume, Vermeidung hochwasserunverträglicher Hochbauten, hochwasserangepasste Maßnahmen), Landschaft (Vereinbarkeit mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung),
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
    zu Fläche/Landschaft/Mensch (Regionaler Grünzug, mögliche Beeinträchtigung ökologischer Funktionen und naturnaher Erholungsmöglichkeiten durch Versiegelung), Wasser (Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie in Vorranggebieten vorbeugender Hochwasserschutz, mögliche Einschränkung von Wasserabfluss und Rückhalteraum durch Bebauung, hochwasserangepasste Erhaltung und Modernisierung bestehender Anlagen),
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
    zu Wasser (Freihaltung der Gewässerrandstreifen, Lage der nordwestlichen Erweiterungsfläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, Starkregengefährdung), Boden (keine bekannten altlastverdächtigen Flächen, historisch untersuchter und nicht bestätigter Altlastenverdacht), Fläche/Klima (Bilanzierung der Flächenänderungen, langfristige Folgen der Erweiterung von Sonderbauflächen auf bisher dargestellte Landwirtschafts- und Grünflächen, mögliche Sicherung südlicher Gartenflächen als Grünfläche), Klima/Umweltschutz (mögliche Umwandlung von Naturrasen- in Kunstrasensportflächen, Vermeidung und Minderung damit verbundener Umwelteinwirkungen), Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt/Landschaft (Lage im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, Schutz des Landschaftscharakters, Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Schutzziele angrenzender FFH- und Vogelschutzgebiete),
  • Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V.
    zu Tiere/Pflanzen/Biologischer Vielfalt/Landschaft (sensibler Landschaftsraum mit Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ sowie FFH- und Vogelschutzgebieten), Mensch/Erholung (unmittelbar benachbarte Dauerkleingartennutzung, teilweise unklare Abgrenzung der Sonderbauflächen).

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu Fläche (insbesondere zur Sicherung bestehender Sportnutzungen und zur Anpassung der Flächendarstellungen ohne neue Flächeninanspruchnahme), Mikroklima (insbesondere zum Erhalt bestehender Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete), Menschen und ihre Gesundheit (insbesondere zur Erholungsfunktion des Sportparks), Wasser und Hochwasserschutz (insbesondere zur Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und zur Wahrung dessen Schutzzwecks) sowie Natur und Landschaft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (insbesondere zur Lage im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, zu angrenzenden beziehungsweise geringfügig einbezogenen FFH- und Vogelschutzgebieten sowie zur Wahrung ihrer Schutzzwecke). Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen gegenüber den bereits bestehenden Sportnutzungen zu erwarten.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de

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zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

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Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates, der Fachausschüsse, der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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