Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nummer 456 "Alfred-Kunze-Sportpark", Leipzig-Alt-West

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.10.2026 bis 26.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 456 „Alfred-Kunze-Sportpark“, Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Veröffentlichung des Planentwurfs 

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 30.09.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 456 „Alfred-Kunze-Sportpark“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig Alt-West, in den Ortsteilen Leutzsch und Böhlitz-Ehrenberg südlich und nördlich der Straße Am Sportpark (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Der Bebauungsplan sichert und ordnet bestehende Nutzungen im Plangebiet. Das historisch gewachsene Nebeneinander aus Sport-, Wohn- und Gewerbenutzungen soll konfliktminimierend so gesteuert werden, dass insbesondere für vorhandene und künftige Nutzungen sowie bauliche Maßnahmen an und auf den vorhandenen Sportanlagen im Alfred-Kunze-Sportpark Planungssicherheit für die im Außenbereich gelegenen Flächen gewonnen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 27.10.2026 bis 26.11.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-02498).

Bürgerinformation

Am Dienstag, dem 03.11.2026, in der Zeit von 16 Uhr bis 17.30 Uhr wird die Planung von Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes im Rahmen eines Stadtspazierganges vor Ort erläutert. Der Treffpunkt ist an der Ecke Pettenkoferstraße und Am Ritterschlößchen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    zu Boden/Grundwasser (altlastenrelevante Flächen, anthropogene Auffüllungen, geologisch-hydrogeologische Verhältnisse, geringe Versickerungsfähigkeit des Auelehms, schwankende Grundwasserstände), Wasser (Lage im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster),
  • Landesdirektion Sachsen
    zu Wasser (Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ100 der Weißen Elster, vorbeugender Hochwasserschutz), Fläche/Boden/Grundwasser (altlastverdächtige Fläche „Spezialbetrieb für Selbstklebefolien“, Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung, Vermeidung von Bodenverdichtung und Schadstoffeinträgen, Ausgleich des Verlustes natürlicher Bodenfunktionen u.a. durch Entsiegelung), Natur/Landschaft/Mensch (Vorranggebiet Natur und Landschaft, Regionaler Grünzug, Erhalt ökologischer Freiraumfunktionen und naturnaher Erholungsmöglichkeiten),
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
    zu Wasser (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz, Freihaltung von Überschwemmungs- und Abflussbereichen, Erhalt und Rückgewinnung von Retentionsräumen, hochwasserangepasste Bauweise, Vermeidung des Eintrags wassergefährdender Stoffe bei Überflutungen), Fläche/Boden (Begrenzung zusätzlicher Versiegelung), Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt/Landschaft/Mensch (Regionaler Grünzug, Vorranggebiete Natur und Landschaft bzw. Arten- und Biotopschutz, mögliche Beeinträchtigungen ökologischer Funktionen und naturnaher Erholung durch Sportanlagen, Stellplätze und andere bauliche Anlagen, standortgerechte und naturnahe Waldentwicklung), Klima (Berücksichtigung zunehmender Starkregen- und Hochwasserrisiken),
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz, einschließlich unterer Naturschutzbehörde
    zu Boden/Grundwasser (Altlastenverdachtsflächen „Klärwerk“, „ehem. Verbundnetz Gas AG, Kfz-Reparatur, Waschplatz“ und „Spezialbetrieb für Selbstklebefolien“, mögliche LHKW-Grundwasserbelastungen, nachgewiesene Toluolbelastungen in Boden und Grundwasser, schadstoffverdächtige Auffüllungen, nutzungsabhängiger Untersuchungsbedarf), Wasser (Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Schutz des Hochwasserabflusses und der Rückhalteräume, Freihaltung der Gewässerrandstreifen, Niederschlagswasserbewirtschaftung), Luft/Mensch und seine Gesundheit (Geruchs-, Toluol- und Staubimmissionen, prognostizierte Überschreitungen von Geruchsbeurteilungswerten und des Toluol-Leitwertes im Umfeld des Gewerbebetriebes, Verkehrs-, Gewerbe- und Sportanlagenlärm, Lärmkonflikte bei erhöhten Zuschauerzahlen und heranrückender Wohnbebauung, bauliche und organisatorische Lärmschutzmaßnahmen, Blendung und Raumaufhellung durch Flutlicht), Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt/Landschaft (Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“, Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, geschützte Auwaldbiotope, Vermeidung von Flächenverlusten sowie Störungen durch Lärm, Licht und Besucher, Schutz insbesondere von Brutvögeln und Fledermäusen, geeignete Maßnahmen zur Beleuchtung und bewegter Lichtanlagen, Parken und Besucherlenkung), Klima/Mensch (naturnahe Gehölzpflanzungen zur ökologischen Aufwertung und als Hitzeschutz),
  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, einschließlich Abteilung Stadtforsten
    zu Pflanzen/Biologischer Vielfalt/Landschaft (Erhalt und Schutz der Waldflächen und des Baumbestandes, Waldabstand, Zustand und Lebenserwartung der ortsbildprägenden Pappelreihe), Klima (stadtklimatische Bedeutung des Baumbestandes), Mensch (Lärmschutz für die benachbarte Kleingartenanlage „Vorwärts“, Schutz vor fehlgeleiteten Bällen durch Ballfangzäune), Wasser (Niederschlagswasserversickerung), Natur/Landschaft (Problematik des Parkens im Umfeld des Sportparks),
  • Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt
    zu Mensch/Natur/Landschaft (Mobilitätskonzept für die Entwicklung des Sportparks, Konkretisierung erforderlicher Verkehrsmaßnahmen, Nutzung und mögliche Ertüchtigung von Wegeverbindungen im Auwald, Stellplatzkonzept und Besucherführung bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen),
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
    zu Wasser/Grundwasser (möglicher Grundwasseranstieg infolge der Einstellung der Tagebautätigkeit, Trink- und Löschwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung, Auswirkungen zusätzlicher Schmutz- und Regenwassermengen auf die Einleitstelle in den Bauerngraben, Begrenzung der Regenwassereinleitung in das Mischwassernetz, Vorrang dezentraler Niederschlagswassernutzung und Versickerung, Prüfung einer direkten Gewässereinleitung, Versickerungsnachweise und Rückhalteanlagen, Starkregenvorsorge), Fläche/Boden/Klima (geringer Versiegelungsgrad durch Grünflächen, wasserdurchlässige Beläge und Retentionsgründächer),
  • Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V.
    zu Mensch/Erholung (Schutz der benachbarten Kleingartenanlage „Vorwärts“ vor Auswirkungen des Sportbetriebes, dauerhaft wirksame Einfriedung, Untersuchungsbedarf zu Sportanlagen-, Gewerbe- und Verkehrslärm),
  • Landesjagdverband Sachsen e. V.
    zu Pflanzen/Tieren/Biologischer Vielfalt/Landschaft (Befürwortung der Renaturierung östlicher Gewerbeflächen zu Auwald nach Nutzungsaufgabe, Waldmehrung, Erhalt und Wiederherstellung arten- und strukturreicher Auenlebensräume), Wasser (Bedeutung der Auwaldentwicklung für den nachhaltigen Hochwasserschutz),
  • Umweltverbände
    zu Fläche/Boden/Landschaft (flächensparende Anordnung von Gebäuden und Spielfeldern, Begrenzung zusätzlicher Versiegelung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Entsiegelung und ökologische Aufwertung, Umsetzung der Landschaftsplanziele durch perspektivischen Gewerberückbau und Auenrevitalisierung), Wasser/Klima (Auenrevitalisierung und Wiedervernässung unter Berücksichtigung des Projekts „Lebendige Luppe“, Hochwasserschutzkonzept und hochwasserangepasste Bauweise, Retention und Versickerung, Schutz der Grundwasserneubildung und des Bauerngrabens, Vermeidung von Schadstoff- und Mikroplastikeinträgen aus Kunstrasenplätzen durch geeignete Materialien, Standortwahl und Wasserfilterung), Pflanzen/Tieren/Biologischer Vielfalt (Natura-2000-Verträglichkeit einschließlich kumulativer Wirkungen, Beeinträchtigungen durch Überbauung, Nutzungsintensivierung, Licht und Schall, Erhalt und Aufwertung wertvoller Gehölz- und Biotopstrukturen sowie Brut- und Nahrungshabitate, ergänzende Arten- und Biotoperfassungen, Schutz insbesondere von Vögeln, Fledermäusen und Insekten, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzquartiere, tiergerechte Gebäude- und Freiraumgestaltung, Vermeidung von Vogel- und Fledermausschlag), Luft/Mensch (Schadstoff-, Lärm- und Lichtimmissionen aus Gewerbe- und Sportnutzungen), Klima/Pflanzen (Fassadenbegrünung und Photovoltaikgründächer), Mensch/Fläche/Natur (zusätzlicher Besucherverkehr, Fahrradstellplätze, Begrenzung der Kfz-Stellplätze und Vermeidung wilden Parkens, Baumerhalt und wasserdurchlässige Stellplatzbeläge).

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Grünordnungsplan vom 05.02.2026
  • FFH-Vorprüfung vom 15.02.2023
  • Artenschutzrechtliche Planungsraum- und Risikoanalyse, inklusive Erfassung von Fledermäusen und Brutvögeln im Jahr 2020, von Juni 2021
  • Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept vom 20.01.2023
  • Emissionsquellenplan (Geruch) vom 21.04.2021
  • Standortbetrachtung Immissionsorte vom 11.12.2020
  • Ausbreitungsberechnung für Luftschadstoffe (Toluol, Geruch und Staub) vom 23.04.2021
  • Gutachten zur Bewertung der Licht-Immissionswerte des Flutlichtkonzeptes der Sportanlage BSG Chemie Leipzig vom 30.06.2020
  • Neuwertberechnung zur Ermittlung der Lichtimmissionen vom 29.06.2020
  • Schalltechnische Untersuchungen vom 23.05.2025
  • Abschlussbericht Verkehrsuntersuchung von März 2023
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche (insbesondere zu Flächenverbrauch und Freiraumschutz), Niederschlagswasser (insbesondere zu dezentraler Regenwasserbewirtschaftung, Brauchwassernutzung, Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung), Boden und Grundwasser (insbesondere zu Versiegelungsbeschränkung, Entsiegelung und Rekultivierung), oberirdische Gewässer (insbesondere zu Gartenteich, temporär wasserführendem Graben und Gewässern im Umfeld), Luft und Globalklima, Mikroklima (insbesondere zu Frisch- und Kaltluftentstehung, Verschattung, Minderung der Erwärmung sowie Dach-, Fassaden- und Lärmschutzwandbegrünung), Pflanzen (insbesondere zu Erhalt und Entwicklung der Gehölzbestände, Gehölzpflanzungen und Schutz höhlenreicher Einzelbäume), Tiere (insbesondere zu Brutvögeln, Fledermäusen, potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen und geschützten Käferarten, artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Vermeidung von Vogelschlag sowie insekten- und fledermausverträglicher Beleuchtung), biologische Vielfalt (insbesondere zu Lebensräumen, geschützten Biotopen und Biotopverbund), Landschaft (insbesondere zu Erhalt des grüngeprägten Gebietscharakters und Landschaftsbildes sowie zum Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“), den Menschen und seine Gesundheit (insbesondere zu Erholungspotenzial, Naturerleben und Umweltbildung, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm, Sportanlagenlärm bei einer möglichen Erhöhung der Zuschauerzahl und erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sowie Luftqualität), Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete (insbesondere zum Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“), die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen (insbesondere zu Störfallbetrieben im Umfeld, Hochwasser und Überflutungen) sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen des Stadtplanungsamtes
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

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Datenschutzbeauftragter
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Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates, der Fachausschüsse, der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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