Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nummer 483 "Innere Westvorstadt", Leipzig-Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.08.2026 bis 23.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 483 „Innere Westvorstadt“, Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Veröffentlichung des Planentwurfs 

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 02.07.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 483 „Innere Westvorstadt“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Mitte, im Ortsteil Zentrum-West, zwischen Dittrichring, Zentralstraße, Apels Garten, Martin-Luther-Ring, Karl-Tauchnitz-Straße, Max-Beckmann-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die bauliche Nachverdichtung bauplanungsrechtlich zu steuern und gleichzeitig urbane Grünräume im Sinne der Doppelten Innenentwicklung zu sichern und zu qualifizieren.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 18.08.2026 bis 23.09.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-02193).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

zu Boden/Wasser (Baugrund, Hydrogeologie, Geogefahren),

  • Landesamt für Denkmalpflege

zu Kulturdenkmalen (Schauspielhaus, ehemaliges Geschäftshaus Leipziger Lebensversicherungsgesellschaft), zu Gartendenkmalen (Dorotheenplatz, Nikischplatz, Plastikgarten) und zu Baudenkmalen (Villenanlagen an der Karl-Tauchnitz-Straße),

  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz

zu Boden/Wasser (Altlastenverdachtsflächen Otto-Schill-Str. 10, Rudolphstr. – Flurstücke 4860, 4861/1 der Gemarkung Leipzig, Elsterstraße 7a, Manetstr. 19-21), zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (Empfehlung Animal Aided Design), zu Klima/Luft (Empfehlungen zu blau-grüner und wassersensibler Stadtentwicklung, nachhaltiger Mobilität, Immissionsschutz und Luftreinhaltung) und zu Mensch (Immissionsschutz Spielflächen und Freizeitanlagen)

  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer

zu Gartendenkmalen (Dorotheenplatz, Nikischplatz, Plastikgarten), zu Pflanzen (Empfehlung Erhalt und Stärkung Grünverbindung zwischen Nikischplatz und Zentralstraße, robuste, klimaangepasste Bepflanzung), zu Klima/Luft (Empfehlung blau-grüner Straßenraum, Retentionsfunktion, Kaltluftproduktivität und thermische Ausgleichsfunktion durch Vegetation stärken), zu Wasser (Offenlegung Pleißemühlgraben),

  • Stadt Leipzig, Mobilitäts- und Tiefbauamt

zu Mensch/Mobilität (Neuordnung von Straßenräumen und Verkehrsführungen),

  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung, klimaangepasste, wassersensible Grundstücksgestaltung, blau-grüne Infrastruktur, dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung, Starkregenvorsorge),

  • Umweltverbände

zu Gartendenkmalen, Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (Erhöhung Biodiversität mittels Entsiegelung, Reduktion Verkehrsemissionen) und zu Klima

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche, Boden (insbesondere zu Altlastenverdachtsflächen Otto-Schill-Str. 10, Rudolphstr, Flurstücke 4860 und 4861/1, Elsterstr. 7a, Manetstr. 19-21), Wasser (insbesondere zu Niederschlagswasser, Grundwasser, Offenlegung Pleißemühlgraben, festgesetzte Überschwemmungsgebiete), Luft und Klima (Insbesondere zu Luftschadstoffe und Gerüche, klimatische Situation im Plangebiet und Ausblick), Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt (insbesondere zu Plastikgarten als Entwicklungsfläche für den Biotopverbund, Begrünungen mit Trittsteinfunktion und erhöhter biologischer Wertigkeit), Schutzgebiete, Landschaft, Mensch Insbesondere zu Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm/Sportlärm, Luftqualität, Erholung und Grünflächenversorgung, Bioklima), Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen des Stadtplanungsamtes
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Telefon: 0341 123-0
E-Mail: info@leipzig.de oder info@leipzig.de-mail.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates, der Fachausschüsse, der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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