Bebauungsplan Stadt Leipzig Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 35.1 "Neues Messegelände – Teil 1 „Neue Messe““, 1. Änderung, Leipzig-Nord und Leipzig-Nordost

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 31.03.2026 bis 21.04.2026
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Räumlicher Geltungsbereich des B-Plans Nr. 35.1 „Neues Messegelände – Teil 1 „Neue Messe““, 1. Änderung (fett umrandet). Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Zum Bebauungsplan Nr. 35.1 „Neues Messegelände – Teil 1 „Neue Messe““, 1. Änderung, wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35.1 umfasst eine Fläche von ca. 111 Hektar und liegt in Leipzig-Nord und Nord-Ost, in den Ortsteilen Seehausen, Mockau und Thekla zwischen der Bundesautobahn A14, Messe-Allee, Alte Dübener Landstraße und Seehausener Allee (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Um eine zukunftsfähige Entwicklung der Leipziger Messe zu gewährleisten, ist eine Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Angestrebt sind Änderungen und Flexibilisierungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Grün- und Verkehrsflächen. Damit wird die bauplanungsrechtliche Genehmigungsgrundlage für verschiedene Veranstaltungsformate (Messen, Kongresse, Events), Open-Air-Veranstaltungen, Ergänzungsbauten, Parkeinrichtungen sowie für die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung nachhaltiger, erneuerbarer Energien geschaffen. Beispielsweise sollen Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen ertüchtigt werden. Zusätzlich könnten beispielsweise Geothermie- oder PV-Anlagen oder auch ganz im Osten des Gebiets ein Windrad entstehen. Die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit wird seitens der Leipziger Messe GmbH geprüft.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans

vom 31.03.2026 bis 21.04.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499, während der Dienststunden Mo./Mi. 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Di./Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausgestellt.

Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Vorlage im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-01397).

Sondersitzung Ortschaftrat Seehausen

Am Montag, den 23.03.2026, um 17 Uhr wird in einer Sondersitzung des Ortschaftrates Seehausen die Planung von der Verwaltung vorgestellt. Ort: Alte Schule Göbschelwitz, Göbschelwitzer Straße 73, 04356 Leipzig.

Stadtspaziergang und Planerläuterung

Am Donnerstag, den 02.04.2026, ab 15 Uhr wird die Planung von Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes vor Ort erläutert. Treffpunkt und Ort einer kleinen Ausstellung ist die Eingangshalle Ost, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig. Besucherparkplatz P1 für Besucher der Veranstaltung kostenlos nutzbar.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen und haben Gelegenheit, sich zu informieren und zu äußern. Sofern schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden, richten Sie sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, telefonische Anfragen an (0341) 123-4948, oder per E-Mail an stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen des Stadtplanungsamtes
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Stadt Leipzig
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04109 Leipzig
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E-Mail: info@leipzig.de oder info@leipzig.de-mail.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates, der Fachausschüsse, der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

Informationen

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