Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nummer 451.1 "Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord, Leipzig-Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.03.2026 bis 24.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 451.1 Semmelweisstraße/An den Tierkliniken", Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Veröffentlichung des Planentwurfs 

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 25.02.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 451.1 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig-Mitte, im Ortsteil Zentrum-Südost, zwischen Semmelweisstraße, der Straße „An den Tierkliniken“, Landsteinerstraße, Kleingartenanlage „Tiefland e.V.“ und den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die Stadt Leipzig hat sich das Ziel gesetzt, das Areal der ehemaligen Großmarkthalle als Kultur-und Kreativ-Bereich sowie darüber hinaus auch für sportliche Nutzungen langfristig zu sichern und die umgebenden untergenutzten Flächen zu einem attraktiven innerstädtischen Gewerbegebiet als Clusterstandort „BioCity Campus“ zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan sollen dafür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 17.03.2026 bis 24.04.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-01834).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

zu Boden/ Wasser (allgemeine Hinweise zur Geologie) und zu Mensch (keine radioaktive Verdachtsfläche),

  • Landesdirektion Sachsen

Zur Raumordnung und zu Boden (Benennung von neun altlastverdächtigen Flächen gemäß SALKA, Erforderlichkeit einer Neubewertung des Handlungsbedarfs gemäß geplanter Nutzungsänderung, Hinweise zum Bodenschutz),

  • Regionaler Planungsverband Westsachsen

zu Klima (Teilbereich Festsetzung als Gebiet zur Erhöhung des Anteils an klimatischen Komfortinseln)

  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)

zu Mensch/Tier (Berücksichtigung der mit der benachbarten Nutzung (Veterinärmedizinische Fakultät) in Zusammenhang stehenden Tierhaltung, Dimensionierung der Erschließung des Quartiers und Campusbereich, Verkehrsaufkommen durch Quartiersgarage), und zu Pflanzen (Hinweis auf schützenswerten Baumbestand),

  • Kommunale Wasserwerke Leipzig

zu Wasser/Klima (Beachtung von Schutzstreifen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen, Erforderlichkeit Mischwasserrückhaltebecken im Bereich Dükers Schlachthofbrücke, Trinkwasserversorgung, Vorgaben für Schmutzwasserentsorgung im Mischwassergebiet GEP Leipzig-Süd inkl. erforderlicher Leitungsverlegung, Vorgaben für Niederschlagswasserentsorgung entsprechend Schwammstadtprinzip und Kaskadenbewirtschaftung, Vorgaben zur Starkregenvorsorge),

  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz

zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (Umgang mit der externen Kompensationsmaßnahme „10 – Kohlrabizirkus“ zum B-Plan Nr. 383 „Industriegebiet östlich Radefelder Allee“ – Entsiegelungsmaßnahme; Vogelschlag an Glas, Beachtung Mortalitätsrisiken im Rahmen von Eingriffen, anlagebedingte Störwirkungen auf Vögel, Auswirkungen von Betriebslärm und optische Störreize auf Vögel; Erfordernis eines Grünordnungsplanes unter Einarbeitung landschaftsplanerischer Vorgaben und Abbildung der bereits bestehenden Kompensationsmaßnahmen (14.830 m²); Hinweis auf Einhaltung anerkannter Richtlinien zum allgemeinen Schutz von Biotopen, Tieren und Pflanzen während der Baumaßnahme (v. a. DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) oder die Verwendung von autochthonem Saat- und Pflanzgut in der freien Natur), zu Boden und Wasser (Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen AKZ 65022537 „KfZ-Waschplätze“, AKZ 65022536 „ehem. Tankstelle“, AKZ 65022580 „Ringlokschuppen“ und AKZ 65022202 „KfZ-Reparatur“), zu Klima, Luft, Energie,

  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer

zu Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt (Stadt- und Straßenbäume, bestehende Kompensationsmaßnahme zum B-Plan Nr. 383), zu Wasser (Mischwasser-/Regenwasserrückhaltebecken),

  • Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, SG Grün- und Landschaftsplanung

zu Mensch und seine Gesundheit (Grünraumversorgung, Baumstandorte, gesunde Arbeitsverhältnisse),

  • Netz Leipzig GmbH

zu Energie (Stromversorgung des Plangebietes, Potenzielle Fernwärme-Anbindung der Großmarkthalle),

  • Universität Leipzig

zu Mensch/Tier (Berücksichtigung der mit der benachbarten Nutzung (Veterinärmedizinische Fakultät) in Zusammenhang stehenden Tierhaltung (landwirtschaftlicher Betrieb)).

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Bericht zur Voruntersuchung der geotechnisch-hydrogeologischen Verhältnisse vom 31.01.2024
  • Orientierende Altlastenuntersuchung zur ehemaligen Tankstelle (AKZ 65022536, Flurstück 2474/8) vom 16.12.2024
  • Schalltechnische Untersuchung vom 30.09.2025
  • Energiekonzept vom 04.08.2025
  • Klimaökologisches Fachgutachten von Juli 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von September 2025
  • Ergänzende Kartierungen Biotoptypen und Baumbestand zum Artenschutzfachbeitrag von September 2024
  • Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept vom 13.10.2025
  • Mobilitätskonzept vom 31.10.2025
  • Verkehrsuntersuchung vom 20.10.2022
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf
    • Fläche,
    • Boden und Wasser (insbesondere zu dauerhaftem Verlust der natürlichen Bodenfunktion unter Neubauten, Lage im Grundwasserkörper „Großraum Leipzig DESN_SAL_GW-052“, indirekte Einflüsse auf Grundwasser und Folgen eines hydraulischen Kurzschlusses gering wahrscheinlich, eingeschränkte Versickerungsfähigkeit der Böden, i.d.Z. Entwässerungskonzept, Altlastenverdachtsfälle),
    • Luft, Klima,
    • Pflanzen (insbesondere zu Verlust von Gehölzen und Ruderalfluren, Erhalt Einzelbaum Nr. 054 (Winterlinde)),
    • Tiere (insbesondere zu Lebensraumverlust für Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechsen, Tagfaltern, Wildbienen, Blauflügelige Ödland- und Sandschrecken),
    • Biologische Vielfalt (insbesondere zu einerseits Verlust von Ruderalflächen, Gehölzbeständen und Sukzessionsflächen, die aktuell zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen und andererseits zu im Bebauungsplan verankerten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als wichtige Beiträge zur Förderung der Biodiversität),
    • Landschaft, Menschen und seine Gesundheit (insbesondere zu Erholungspotenzial, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeit-/Sportlärm, Luftqualität),
    • Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
    • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen des Stadtplanungsamtes
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

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Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
Martin-Luther-Ring 4-6
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Telefon: 0341 123-2247
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates, der Fachausschüsse, der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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