Flächennutzungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken“, Leipzig-Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.03.2026 bis 24.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Radefelder Allee West“ (fett umrandet). Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 25.02.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung befindet sich in Leipzig-Mitte, im Ortsteil Leipzig-Zentrum-Südost und wird umgrenzt von der Semmelweisstraße im Norden, den Tierkliniken im Osten, den gewerblichen Nutzungen und der Kleingartenanlage „Tiefland“ im Süden sowie im Osten durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 451.1 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken – Teilbereich Nord“.

Die Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan ist bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die im Plangebiet angestrebten Nutzungen.

Die bisherige Darstellung des Schulstandortes (Fläche für den Gemeinbedarf) entspricht nicht mehr den Planungsabsichten der Stadt. Für diese Flächen soll hingegen eine gewerbliche Entwicklung ermöglicht werden. Eine gewerbliche Entwicklung soll ebenfalls auf den Flächen, die sich östlich der ehemaligen Großmarkthalle befinden, ermöglicht werden. Daher werden die „Fläche für Gemeinbedarf“ mit dem Symbol „Bildung/Schule“ und Teile der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit/Kultur“ als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die Zweckbestimmung des verbleibenden Teils der Sonderbaufläche wird um den Zweck „Sport“ ergänzt (= „Freizeit/Kultur/Sport“).

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 17.03.2026 bis 24.04.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 16 Uhr (ab 11.08.2025 13 – 18 Uhr) und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-01833)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

zu Boden/ Wasser (allgemeine Hinweise zur Geologie) und zu Mensch (keine radioaktive Verdachtsfläche),

  • Landesdirektion Sachsen

Zur Raumordnung und zu Boden (Benennung von neun altlastverdächtigen Flächen gemäß SALKA, Erforderlichkeit einer Neubewertung des Handlungsbedarfs gemäß geplanter Nutzungsänderung, Hinweise zum Bodenschutz),

  • Regionaler Planungsverband Westsachsen

zu Klima (Teilbereich Festsetzung als Gebiet zur Erhöhung des Anteils an klimatischen Komfortinseln)

  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)

zu Mensch/Tier (Berücksichtigung der mit der benachbarten Nutzung (Veterinärmedizinische Fakultät) in Zusammenhang stehenden Tierhaltung, Dimensionierung der Erschließung des Quartiers und Campusbereich, Verkehrsaufkommen durch Quartiersgarage), und zu Pflanzen (Hinweis auf schützenswerten Baumbestand),

  • Kommunale Wasserwerke Leipzig

zu Wasser/Klima (Beachtung von Schutzstreifen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen, Erforderlichkeit Mischwasserrückhaltebecken im Bereich Dükers Schlachthofbrücke, Trinkwasserversorgung, Vorgaben für Schmutzwasserentsorgung im Mischwassergebiet GEP Leipzig-Süd inkl. erforderlicher Leitungsverlegung, Vorgaben für Niederschlagswasserentsorgung entsprechend Schwammstadtprinzip und Kaskadenbewirtschaftung, Vorgaben zur Starkregenvorsorge).

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis geführt hat, dass es zu den Änderungen keine weiteren Ermittlungen geben soll. Denn: Aus der Änderung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine neuen Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Ermittlungen hinsichtlich der Umweltbelange sind deshalb für die Abwägung nicht erforderlich. Einer Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung sowie anderweitiger Planungsmöglichkeiten bedarf es infolge der Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nicht.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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