Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 355 "Dieskaustraße/Seumestraße - Nutzungsarten“, 1. Änderung, Leipzig-Südwest

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.12.2025 bis 16.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 355 „Dieskaustraße/Seumestraße - Nutzungsarten“ (fett umrandet) mit Bereich der 1. Änderung (schraffiert dargestellt). Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 355 „Dieskaustraße/Seumestraße - Nutzungsarten“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und der Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht werden.

Die Entscheidung zur Veröffentlichung des Planentwurfes wurde am 11.11.2025 durch den Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung getroffen, mit anschließender Information im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau. Die Vorlage ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, sie ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-01541).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 befindet sich in Leipzig-Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain zwischen Göhrenzer Straße und Knautnaundorfer Straße (siehe Karte). Die 1. Änderung betrifft das Grundstück des dort ansässigen Lebensmittelmarktes südlich der Rehbacher Straße zwischen Dieskaustraße, Knautnaundorfer Straße und Seumestraße (Flurstücke Nr. 109/24, 109/25, 109/28 und 109/30 der Gemarkung Knauthain, in der kartenmäßigen Darstellung schraffiert dargestellt).

Mit der 1. Änderung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 um die angegebenen Flurstücke reduziert, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur bedarfsgerechten und standortverträglichen Erweiterung der Verkaufsfläche für den Einzelhandelsstandort zu schaffen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und seine Begründung werden

vom 09.12.2025 bis 16.01.2026

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr (ab 28.06.2025 13 – 16 Uhr) und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-01541).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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Datenschutzinformationen des Stadtplanungsamtes
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

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Datenschutzbeauftragter
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Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates, der Fachausschüsse, der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte der Stadt Leipzig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)
Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de/

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