Flächennutzungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich „Radefelder Allee West“, Leipzig-Nordwest

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.08.2025 bis 18.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Radefelder Allee West“ (fett umrandet). Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 25.06.2025 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Radefelder Allee West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln, nördlich der Neuen Halleschen Straße (B6) zwischen dem Gelände des Flughafen Leipzig/Halle und Radefelder Allee (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 422 „Radefelder Allee West“ und ist planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Industriegebietes innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan wird deshalb wie gefolgt geändert: Für den gesamten Änderungsbereich entfällt die nachrichtliche Übernahme der „Erweiterungsfläche Flughafen“. Die neuen Darstellungen lauten gewerbliche Baufläche (Industriegebiet nach § 9 BauNVO möglich), Fläche für Luftverkehr, Grünfläche, Fläche für Landwirtschaft (Wiese, Weide, Acker) und Fläche für Wald.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 422 ist kleiner als der Umgriff dieser Flächennutzungsplan-Änderung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde somit nicht bereits in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren für den gesamten Bereich dieser Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgt daher ebenso die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 19.08.2025 bis 18.09.2025

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-00107)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/ Wasser (Baugrund, Hydrogeologie und altlastenrelevante Flächen im Plangebietsumfeld (Deponie Grenzgraben, Ehemalige Sandgrube) und zu Mensch (Fluglärm, Abstand zu Störfallbetrieb im Plangebietsumfeld, kaum erhöhte Radonkonzentration in Bodenluft),
  • Landesdirektion Sachsen zu Landschaft (Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild)
  • Stadt Schkeuditz zu Wasser (Hinweis auf bereits zu beobachtenden Überstauerscheinung in den Ortslagen Papitz und Modelwitz bei Wasserableitungen aus Regenrückhaltebecken des Flughafens Leipzig/Halle, Versickerung vs. Oberflächenentwässerung: Regenwasserkonzept inkl. Oberflächenwassermodellierung und Begrenzung von Abflussmengen notwendig, ggf. weitere Rückstaueinrichtung, Aufnahmekapazitäten vorhandener Anlagen zur Entwässerung), zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (Planexterne Ausgleichsmaßnahmen, Vorzug durchgehender Grünzug vor Trittsteinbiotope), Mensch/Luft (Lärmbetroffenheit der Siedlungsbereiche Grenzstraße, Modelwitz, Papitz, Maßnahmen zur Minderung Immissionsbelastung, Verkehrserschließung), Klima (Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt Kaltluftentstehungsgebiet Kalter Born)
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung Schmutz- und Niederschlagswasser)
  • Heimatverein Lützschena-Stahmeln zu Mensch (Verkehrserschließung, Hinweis auf mögliche Kampfmittel, Lärm, Umgang mit Stoffen mit Gefahrenpotenzial), zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (externe Ausgleichsmaßnahmen), zu Wasser (Ableitung Oberflächenwasser, Kapazität Rückhaltbecken)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Einer Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung sowie anderweitiger Planungsmöglichkeiten bedarf es infolge der Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nicht, da erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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