Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 462 "Schulstandort am Bahngraben", Leipzig-Nordwest

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.08.2024 bis 12.09.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 462 „Schulstandort am Bahngraben“ (fett umrandet) und des Bebauungsplanes Nr. 354 „Gewerbepark Stahmeln“ (gestrichelt dargestellt). Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 20.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 462 „Schulstandort am Bahngraben“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln nördlich der Halleschen Straße, entlang der Straße Am Bahngraben und überplant in Teilen den seit 28.03.2020 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 354 „Gewerbepark Stahmeln“ (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Grundschule mit Hort, einschließlich Sporthalle und Schulsport-/Freianlagen geschaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 13.08.2024 bis 12.09.2024

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell 

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                

            Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr

            Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr

            Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-09081).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz

zu Wasser/Klima (Maßnahmen zum Umgang mit Niederschlagswasser vor Ort, Wasserbilanz, Grundwasser), zu Mensch (Gewerbe-, Sport- und Verkehrslärm und damit verbundene Anforderungen an und für Schulen, Hitzeschutz), zu Pflanzen/Tiere (Verlust der Fortpflanzungsstätte für Neuntöter, fledermaus- und insektenfreundliches Lichtmanagement, vogelfreundliches Bauen, Bindungen zum Erhalt des Gehölzbestandes), i.d.Z. planexterne Ausgleichsmaßnahmen (Standort und Qualität des artenschutzrechtlichen Ausgleiches für die Zielart Neuntöter und naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, auch für die Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen, welche durch den B-Plan 354 grünordnerischen Zielsetzungen zugewiesen sind – doppelter Ausgleich) und zu Klima/Luft/Energie (Vermeidung von Austauschbarrieren für den flächenhaften Kaltluftabfluss des Prozessraumes Lützschena, Lindenthal, Wahren, Photovoltaik-Dachanlagen und Gründach, Fassadenbegrünung)

  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer

zu Pflanzen/Tiere (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen auch für die im B-Plan Nr. 354 festgesetzte grünordnerische Maßnahmen) und zu Wasser/Boden (Niederschlagsentwässerung)

  • Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement

zu Wasser/Klima (Maßnahmen zum Umgang mit Niederschlagswasser)

  • Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, Landschaftsplanung

zu Klima (sehr hohe klimaökologische Funktion von Teilen des Plangebietes)

  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

zu Wasser (Trinkwasser, Schmutzwasser, Regenwasserbewirtschaftung)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Artenschutzfachbeitrag vom 04.11.2021
  • Geotechnischer Bericht zur Versickerungsfähigkeit vom 02.05.2023
  • Grünordnungsplan vom 11.10.2023
  • Niederschlagsentwässerungskonzept, Erläuterungsbericht von September 2023
  • Schalltechnische Untersuchung zu Geräuschen von Gewerbe/Industrie, Straßen- und Schienenverkehr sowie Sportanlagen vom 28.07.2023
  • Verkehrsuntersuchung
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche (insbesondere zu Neuinanspruchnahme von Freiraumflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke), Boden und Grundwasser (insbesondere zu Inanspruchnahme hochwertiger Böden und Flächen mit hoher Bedeutung für die Grundwasserneubildung), Oberflächenwasser, Luft, Klima (insbesondere zu Beeinträchtigung der stadtklimatischen Funktion „flächenhaften Kaltluftabfluss“ im Prozessraum Lützschena, Lindenthal, Wahren), Pflanzen (insbesondere zu Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. extensivem Grünland), Tiere (insbesondere zu Veränderungen des Bestandes an Brutvögeln (Gelbspötter, Neuntöter), Fledermäusen, Reptilien und Amphibien (Teichfrösche) infolge des Verlusts von Lebensräumen; zu Eingriff in das Ersatzhabitat für den Neuntöter aus der Inanspruchnahme von Brutrevieren für den B-Plan Nr. 354 und planexterner artenschutzrechtlicher doppelter Ausgleich auf einer Fläche in Göbschelwitz), Biologische Vielfalt (insbesondere zu Verlust von Vegetationsflächen und Lebensräumen), Landschaft (insbesondere zu Verlust von unbebauter Offenlandschaft), Menschen und ihre Gesundheit (insbesondere zu Erholungspotenzial, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm/Sportlärm, Luftqualität), Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Frau Paul.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

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Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

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Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

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